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Roaming: Smartphone-Nutzung in der EU

Wenn Sie Ihr Smartphone auf Reisen in einem anderen EU-Land nutzen, kostet Sie das genauso viel wie zu Hause. Dies wird als „Roaming“ oder „Roaming zu Inlandspreisen“ bezeichnet. Ihre Anrufe (ins mobile Netz oder Festnetz), Textnachrichten (SMS) und Datendienste (Surfen im Internet, Musik- und Videostreaming usw.) werden Ihnen zu denselben Preisen wie Anrufe, SMS und Daten in Ihrem Heimatland berechnet.

Dies gilt auch für Anrufe oder SMS, die Sie im Ausland erhalten. Für den Empfang von Anrufen oder SMS fallen beim Roaming keine zusätzlichen Kosten an, auch wenn Ihr Anrufer einen anderen Anbieter nutzt.

Fallbeispiel

Keine Zusatzkosten für Roaminggespräche

Michael lebt in Irland und hat einen Vertrag mit einem irischen Mobilfunkbetreiber, bei dem er 10 Cent pro Minute für Anrufe und 5 Cent pro Textnachricht innerhalb Irlands zahlt. Wenn Michael auf Dienstreise in Spanien ist, muss er keine Preisaufschläge für Anrufe oder SMS mit EU-Rufnummern befürchten.

Anrufer aus Irland zahlen für Anrufe bei Michael den normalen Inlandstarif. Wenn er eine Nummer in Spanien, seine Familie in Irland oder eine Nummer in einem beliebigen anderen EU-Land anruft, zahlt er für diese Verbindungen den irischen Inlandstarif – 0,10 Euro pro Minute. Seine SMS innerhalb Spaniens, nach Irland oder in ein beliebiges anderes EU-Land kostet 0,05 Euro – genau wie zu Hause.

Was ist Roaming?

Roaming ist die Nutzung Ihres Mobiltelefonsauf Reisen außerhalb des Landes, in dem Sie einen Mobilfunkvertrag haben, d. h. in dem Land, in dem Sie wohnen, arbeiten, studieren oder anderweitig verankert sind.

Solange Sie mehr Zeit im Inland verbringen als im Ausland oder Ihr Mobiltelefon mehr zu Hause nutzen als im Ausland, gelten Sie als Roaming-Nutzer. Dementsprechend werden Ihnen für Ihre Anrufe, SMS und Datennutzung in der EU Inlandspreise berechnet. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.

Wenn Sie eine EU-Binnengrenze überqueren, wird Ihr Mobilfunkbetreiber Sie per Textnachricht darauf hinweisen, dass Sie einen Roamingdienst in Anspruch nehmen, und Sie über seine Regelung der angemessenen Nutzung informieren. Die SMS sollte Sie über personalisierte Preise auf der Grundlage Ihres Mobilfunkvertrags, über Dienstleistungen, für die zusätzliche Gebühren anfallen können, und über die Notrufnummern für das jeweilige Land informieren.

Warnhinweis

Wenn Sie Ihr Mobiltelefon dauerhaft im Ausland nutzen, z. B. wenn Sie ins Ausland ziehen und weiterhin die SIM-Karte aus ihrem Heimatland benutzen, kann Ihr Mobilfunkbetreiber für das Roaming zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Für diese Roamingentgelte gilt allerdings nach der Regelung der angemessenen Nutzung eine Obergrenze.

Regelung der angemessenen Nutzung – Ist meine Datennutzung begrenzt?

Im Rahmen einer Regelung der angemessenen Nutzung können Mobilfunkbetreiber Höchstgrenzen für das Datenvolumen, das zum Inlandstarif abgerechnet wird anwenden. In bestimmten Fällen (siehe unten) müssen Sie möglicherweise für Datenmengen einen Roamingaufschlag entrichten. Dieser Aufschlag darf nicht höher sein als die EU-weite Obergrenze für Vorleistungsentgelte.

Diese liegt 2025 bei 1,30 EUR/GB + MwSt. Im Laufe der Zeit dürfte sie weiter sinken. Ab 2027 wird sie auf 1 EUR/GB + MwSt begrenzt.

Ich habe eine Prepaidkarte

Wenn Sie eine sogenannte Prepaid-Karte haben (also eine im Voraus bezahlte Guthabenkarte für Ihr Mobiltelefon), können Sie Ihr Mobiltelefon in anderen Ländern ohne Zusatzkosten nutzen. Wenn Sie allerdings pro Einheit zahlen und Ihr inländischer Einheitspreis für Daten unter 1,30 Euro pro GB liegt, kann Ihr Mobilfunkbetreiber beim Roaming das Datenvolumen begrenzen.

Falls Ihr Mobilfunkbetreiber eine Obergrenze für das Datenvolumen festsetzt, muss dieses mindestens dem Volumen entsprechen, das sich ergibt, wenn Ihr zu Beginn der Nutzung von Roamingdiensten vorhandenes Restguthaben durch 1,30 Euro geteilt wird. Sie erhalten also beim Roaming auf jeden Fall das im Voraus bezahlte Datenvolumen und können auf Auslandsreisen Ihr Guthaben auch wieder auffüllen.

Fallbeispiel

Roaming mit einer Prepaid-Karte: Datenobergrenze

Jana lebt in der Slowakei und hat für ihr Mobiltelefon eine Prepaid-Karte mit einem Guthaben von 30 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) für Anrufe, Textnachrichten und Datendienste. Zu Beginn ihres Urlaubs in Spanien beträgt das Guthaben auf ihrer Karte noch 26 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Jana kann also während ihres Urlaubs das dem Restguthaben auf ihrer Prepaid-Karte entsprechende Datenvolumen nutzen. Dieses beträgt mindestens 20 GB (26 Euro / 1,30 Euro pro GB = 20 GB).

Mein Vertrag sieht eine Obergrenze für das Datenvolumen vor

Wenn Sie einen Mobiltelefonvertrag mit begrenztem Datenvolumen haben, können Sie dieses Volumen ohne zusätzliche Kosten bei Reisen in der EU nutzen. Dieses im Vertrag zugestandene Datenvolumen ist beim Roaming also Ihre Obergrenze.

Wenn Ihr Vertrag sehr günstige mobile Datendienste vorsieht (weniger als 1,30 EUR/GB 2025, abnehmender Tarif), kann Ihr Betreiber im Sinne der „angemessenen Nutzung von Datendiensten“ Ihr Datenvolumen im Ausland drosseln – möglicherweise auf ein niedrigeres Niveau als Ihr im Inland verfügbares Datenvolumen.

Dies ist abhängig von den Kosten Ihres Mobilfunkvertrags. Ihr Mobilfunkbetreiber muss Sie vorab darüber informieren und Ihnen mitteilen, wann Sie die Obergrenze erreicht haben. Danach können Sie weiterhin Datenroaming nutzen, aber Ihr Betreiber kann Ihnen zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Diese Zusatzgebühren dürfen höchstens der Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2025: 1,30 EUR/GB + MwSt.) entsprechen.

Mein Vertrag sieht ein unbegrenztes Datenvolumen vor

Wenn Sie einen Mobilfunkvertrag haben, der die Zahlung einer festen monatlichen Gebühr für ein Leistungspaket mit unbegrenztem Datenvolumen vorsieht, kann Ihr Mobilfunkbetreiber beim Roaming Höchstgrenzen für das Datenvolumen anwenden. Die genaue Datenmenge hängt davon ab, wie viel Sie für Ihr Mobilfunkpaket zahlen. Das Datenvolumen beim Roaming muss mindestens das Doppelte des Volumens betragen, das sich ergibt, wenn Sie den Preis Ihres Mobilfunkvertrags (ohne MwSt.) durch die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2025: 1,30 EUR/GB) dividieren.

Ihr Betreiber muss Ihnen mitteilen, welches Datenvolumen Ihnen für das Roaming zur Verfügung steht. Wenn Sie dieses Volumen während des Roamings überschreiten, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten. Diese Zusatzgebühren dürfen höchstens der Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2025: 1,30 EUR/GB + MwSt.) entsprechen.

Fallbeispiel

Vertrag mit unbegrenztem Datenvolumen – Roamingvolumen

Paulina zahlt in Luxemburg 13 Euro (ohne MwSt.) für Ihren Mobilfunkvertrag, mit dem sie unbegrenzt telefonieren, Textnachrichten (SMS) verschicken und Daten nutzen kann. Im Urlaub in Italien gilt für sie keine Obergrenze bei Anrufen oder SMS und sie hat ein Datenvolumen von mindestens 20 GB zur Verfügung. Das Datenvolumen wird wie folgt berechnet: 2 x (13 EUR / 1,30 EUR) = 20

Andere Verträge

Mobilfunkbetreiber können auch Verträge ohne Roamingdienste oder speziell gestaltete alternative Roamingverträge mit Tarifen anbieten, die nicht den EU-Regeln unterliegen, etwa für Reisen außerhalb der EU oder wenn Sie einen anderen Tarif wählen. Diese Art von Optionen müssen Sie ausdrücklich wählen.

Überwachung der Roaming-Nutzung

Im Rahmen der Regelung der angemessenen Nutzung kann Ihr Betreiber über einen Zeitraum von vier Monaten Ihr Roamingverhalten beobachten und kontrollieren. Wenn Sie innerhalb dieser Zeitspanne länger im Ausland waren als zu Hause UND ein größeres Datenvolumen beim Roaming genutzt haben als im Inland, kann Ihr Betreiber Sie kontaktieren und eine Klärung Ihrer Situation verlangen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit.

Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist weiterhin mehr Zeit im Ausland als zu Hause verbringen und Ihre Roaming-Datennutzung die Nutzung im Inland weiterhin übersteigt, ist Ihr Betreiber berechtigt, einen Aufschlag für Ihren Roamingverbrauch zu erheben. Die Aufschläge (ohne MwSt.) dürfen nicht höher sein als

• 1,9 Cent pro Minute für Sprachanrufe

• 0,3 Cent pro Textnachricht

• 1,30 EUR pro GB Daten (die Obergrenze im Jahr 2025 wird im Laufe der Zeit sinken, bis 2027 ein Aufschlag von höchstens 1 EUR/GB erreicht wird).

Ihr Mobilfunkanbieter muss beim Roaming automatisch eine Kostenobergrenze anwenden. Das bedeutet, Ihr Mobilfunkanbieter teilt Ihnen mit, dass Sie Ihre Roamingdienste nicht mehr nutzen können, sobald Sie einen Gesamtverbrauch von weiteren 50 EUR oder eine andere von Ihnen gewählte Obergrenze erreicht haben. Sie können Ihren Anbieter dann darüber informieren, dass Sie das Roaming weiterhin nutzen möchten, auch wenn Ihnen dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Roaming für Grenzgänger

Wenn Ihr Wohnsitz und Ihre Arbeitsstelle in unterschiedlichen EU-Ländern liegen, können Sie sich für einen Mobilfunkbetreiber in einem der beiden Länder entscheiden. Roaming ist dann mit einer SIM-Karte aus Ihrem Wohnsitzland oder aus dem Land, in dem Sie arbeiten, möglich. Die Regelung der angemessenen Nutzung gilt weiterhin, solange Sie sich mindestens einmal täglich in das Netz Ihres „heimischen“ Betreibers einwählen; dies zählt als Anwesenheitstag in Ihrem Vertragsland (selbst wenn Sie sich an diesem Tag auch noch ins Ausland begeben).

Kann ich Roaming auf Schiffs- und Flugreisen nutzen?

Ja, aber seien Sie vorsichtig. Bei einer Schiffs- oder Flugreise sollten Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, solange Sie sich in ein terrestrisches (landgestütztes) Mobilfunknetz einwählen, z. B. in einem Hafen, auf einem Fluss oder am Flughafen. Wenn Sie Mobilfunkdienste über Satellitensysteme in Anspruch nehmen, gelten die EU-Regeln nicht mehr. Es werden Ihnen also die Kosten nicht regulierter Roamingdienste in Rechnung gestellt, für die keine Preisobergrenzen gelten. Um dies zu vermeiden, sollten Sie an Bord das Roaming ausschalten oder den Flugmodus aktivieren.

Roaming außerhalb der EU

Die Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen ist auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums verfügbar: Island, Liechtenstein, Norwegen. Länder außerhalb der EU/des EWR werden von Roaming zu Inlandspreisen nicht abgedeckt, doch viele Anbieter dehnen diese Angebote auch auf diese Länder aus.

Roaming (insbesondere Datenroaming) außerhalb der EU/des EWR kann ziemlich teuer sein. Erkundigen Sie sich also vor Reiseantritt bei Ihrem Mobilfunkanbieter nach den Preisen für Roaming außerhalb der EU, um hohe Rechnungen zu vermeiden.

Falls es Ärger gibt – Ihre Rechte als Verbraucher

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Anbieter Ihre Rechte verletzt hat, sollten Sie sich an Ihren Betreiber wenden und das vorgesehene Beschwerdeverfahren nutzen.

Falls dies nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt, können Sie die zuständige Regulierungsbehörde Ihres Landes Als externen Link öffnen kontaktieren – in der Regel die nationale Telekommunikations-Regulierungsbehörde –, die für die Lösung des Falls sorgen wird.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 10/06/2025
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