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EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Polen

Geltende Bestimmungen

Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.

Personen, die einen Parkausweis für Behinderte besitzen, können unter der Bedingung, dass sie besondere Vorsicht walten lassen, die folgenden Verkehrsschilder missachten:

„Kein beidseitiger Straßenverkehr" (Zakaz ruchu w obu kierunkach)

„Keine Zufahrt für Motorfahrzeuge außer einspurige Motorräder" (Zakaz wjazdu pojazdów silnikowych, z wyjątkiem motocykli jednośladowych)

„Keine Zufahrt für Busse" (Zakaz wjazdu autobusów)

„Keine Zufahrt für Motorräder" (Zakaz wjazdu motocykli)

„Keine Zufahrt für motorisierte Fahrräder" (Zakaz wjazdu motorowerów)

„Parkverbot" (Zakaz postoju)

„Parkverbot an ungeraden Tagen" (Zakaz postoju w dni nieparzyste)

„Parkverbot an geraden Tagen" (Zakaz postoju w dni parzyste);

„Gebiet mit Parkbeschränkung" (Strefa ograniczonego postoju)

Die oben genannten Bestimmungen gelten ebenfalls für

  • einen Fahrzeugführer, der eine Person mit eingeschränkter Mobilität befördert;
  • Personen, die ein Fahrzeug einer Einrichtung führen, die sich mit der Pflege, Rehabilitation oder Bildung von Menschen mit Behinderungen im Besitz eines Parkausweises beschäftigt, wenn der Fahrer eine von dieser Einrichtung betreute Person mit deutlich eingeschränkter Mobilität befördert;
  • Fahrzeugführer mit im Ausland ausgestelltem, sichtbar angebrachten Parkausweis.

Parken auf Straßen

Parken Sie nicht auf Straßen mit Parkverbot.

Informieren Sie sich vor Ort.

  • Sie können auf Straßen, auf denen das Parken gebührenpflichtig ist, kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken, aber nur auf Parkplätzen, die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet sind – informieren Sie sich vor Ort.

  • Auf Straßen mit einseitigem Parkverbot an geraden bzw. ungeraden Tagen können Sie auf beiden Straßenseiten parken, wenn Ihr Fahrzeug den Verkehr nicht behindert – informieren Sie sich vor Ort.

  • Fahren Sie nicht in Fußgängerzonen, außer wenn örtliche Genehmigungen dies ausdrücklich erlauben – informieren Sie sich vor Ort.

Parken auf Parkplätzen

Für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis gelten keine Erleichterungen. Örtliche Regelungen können davon abweichen – informieren Sie sich vor Ort.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Zuletzt überprüft: 19/04/2022
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