EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Italien
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind Parkplätze für behinderte Menschen mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht dort, wo ein Schild mit einer Nummer darauf hinweist, dass nur die Person mit dieser Identifikationsnummer den Parkplatz benutzen darf.
Parken auf Straßen
Sie dürfen auf Straßen mit Parkverbot parken, jedoch nur in Notfällen und wenn Sie nicht den Verkehr behindern.
In den meisten Fällen dürfen Sie kostenlos parken, wo normalerweise Gebühren entrichtet werden müssen – informieren Sie sich vor Ort.
Sie dürfen unbegrenzte Zeit auf Straßen parken, in denen das Parken kostenlos, jedoch zeitlich beschränkt ist.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen, außer wenn besondere örtliche Bestimmungen dies ausdrücklich zulassen – informieren Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen
Auf öffentlichen Parkplätzen ist mindestens einer von 50 Parkplätzen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis reserviert. Auf diesen Plätzen dürfen Fahrzeuge mit Parkausweis kostenlos und ohne Zeitbeschränkung parken.
Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.