Fragen und Antworten - Ausgaben und Kostenerstattung: geplante medizinische Behandlung im Ausland
Ich leide an einer seltenen Krankheit, die in meinem Heimatland nicht behandelt werden kann. Die Behandlung ist auch nicht im Leistungskatalog des gesetzlichen Sozialversicherungssystems meines Heimatlandes vorgesehen. Wird meine Krankenkasse die Kosten für meine Behandlung in einem anderen EU-Land tragen?
Die Kosten Ihrer Behandlung im Ausland werden nur übernommen, wenn das gesetzliche
Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie versichert sind, eine Kostenübernahme
vorsieht. Ist das nicht der Fall, ist Ihre Krankenkasse nicht verpflichtet, die Behandlung
im Ausland zu genehmigen oder die Kosten zu erstatten (wobei es ihr selbstverständlich
freisteht, anders zu entscheiden).
Erkundigen Sie sich bei Ihren nationalen Behörden, welche Möglichkeiten Sie haben. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Land über die europäischen Referenznetzwerke en . Das sind virtuelle, freiwillige grenzüberschreitende Netzwerke, die hochspezialisierte Gesundheitsdienstleister in ganz Europa zusammenbringen, um Patienten mit seltenen oder komplexen Krankheiten mit geringer Prävalenz, die eine hochspezialisierte Behandlung und eine Konzentration von Wissen und Ressourcen erfordern, zu diagnostizieren und zu behandeln.
Erkundigen Sie sich bei Ihren nationalen Behörden, welche Möglichkeiten Sie haben. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Land über die europäischen Referenznetzwerke en . Das sind virtuelle, freiwillige grenzüberschreitende Netzwerke, die hochspezialisierte Gesundheitsdienstleister in ganz Europa zusammenbringen, um Patienten mit seltenen oder komplexen Krankheiten mit geringer Prävalenz, die eine hochspezialisierte Behandlung und eine Konzentration von Wissen und Ressourcen erfordern, zu diagnostizieren und zu behandeln.
Ich möchte mich in einem anderen EU-Land in einer Privatklinik behandeln lassen. Kann ich nach meiner Rückkehr eine Erstattung beantragen?
Ja, solange die Behandlung, der Sie sich unterziehen, im Leistungskatalog des gesetzlichen
Sozialversicherungssystems Ihres Heimatlandes vorgesehen ist. Beachten Sie jedoch,
dass die Erstattung der Kosten nach den Erstattungssätzen erfolgt, die in Ihrem Heimatland
gelten. Das bedeutet, dass Ihnen die Kosten bis zu dem Betrag erstattet werden, der
für die gleiche Behandlung im öffentlichen System in Ihrem Heimatland anfallen würde.
In einigen wenigen Fällen müssen Sie eine Vorabgenehmigung beantragen; erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer nationalen Kontaktstelle. Auch hier gilt, dass die Genehmigung erteilt werden muss, wenn Sie in Ihrem Heimatland zu lange auf die Behandlung warten müssten.
In einigen wenigen Fällen müssen Sie eine Vorabgenehmigung beantragen; erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer nationalen Kontaktstelle. Auch hier gilt, dass die Genehmigung erteilt werden muss, wenn Sie in Ihrem Heimatland zu lange auf die Behandlung warten müssten.
Werden alle meine Kosten erstattet, wenn ich mich im Ausland behandeln lasse? Werden zum Beispiel meine Reise- und Aufenthaltskosten erstattet?
Ihre nationale Krankenkasse ist lediglich verpflichtet, die Kosten für Ihre medizinische
Versorgung in dem EU-Land zu übernehmen, in dem Sie behandelt wurden. Dazu gehören
zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, medizinische Versorgung und die unvermeidbare
Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus.
Wenn Sie jedoch eine Vorabgenehmigung erhalten haben und die Vorschriften des Landes, in dem Sie versichert sind, Zusatzkosten wie die Beförderung von Ihrem Wohnort zum Ort der Behandlung oder die Ausgaben einer Begleitperson abdecken, kann Ihre nationale Krankenkasse die Erstattung derartiger Kosten nicht allein deshalb ablehnen, weil Sie in einem anderen EU-Land behandelt wurden. Sie haben dieselben Rechte, als ob die medizinische Behandlung in dem EU-Land stattgefunden hätte, in dem Sie versichert sind.
Wenden Sie sich an den Krankenversicherungsträger Ihres Heimatlandes, wenn Sie Fragen dazu haben, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden.
Wenn Sie jedoch eine Vorabgenehmigung erhalten haben und die Vorschriften des Landes, in dem Sie versichert sind, Zusatzkosten wie die Beförderung von Ihrem Wohnort zum Ort der Behandlung oder die Ausgaben einer Begleitperson abdecken, kann Ihre nationale Krankenkasse die Erstattung derartiger Kosten nicht allein deshalb ablehnen, weil Sie in einem anderen EU-Land behandelt wurden. Sie haben dieselben Rechte, als ob die medizinische Behandlung in dem EU-Land stattgefunden hätte, in dem Sie versichert sind.
Wenden Sie sich an den Krankenversicherungsträger Ihres Heimatlandes, wenn Sie Fragen dazu haben, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden.
Werden meine Kosten auch dann erstattet, wenn ich mich behandeln lasse, bevor ich die Genehmigung dazu erhalten habe?
In manchen Fällen ja. Wird beispielsweise Ihr erster Antrag auf Genehmigung abgelehnt,
Ihnen jedoch später doch eine Genehmigung erteilt, muss Ihre nationale Krankenkasse
den Betrag erstatten, der normalerweise nach Genehmigung des ersten Antrags erstattet
worden wäre.
Ein anderes Beispiel: Wenn Sie für eine Behandlung ins Ausland gehen, bevor Sie das Ergebnis einer Rechtsbeschwerde gegen die Nicht-Genehmigung erhalten haben, sollten Ihre Kosten nach einer erfolgreichen Beschwerde erstattet werden.
Außerdem sollten Ihnen die Kosten erstattet werden, wenn Sie die Entscheidung über Ihren Antrag auf vorherige Genehmigung aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Dringlichkeit der Behandlung nicht abwarten konnten.
Ein anderes Beispiel: Wenn Sie für eine Behandlung ins Ausland gehen, bevor Sie das Ergebnis einer Rechtsbeschwerde gegen die Nicht-Genehmigung erhalten haben, sollten Ihre Kosten nach einer erfolgreichen Beschwerde erstattet werden.
Außerdem sollten Ihnen die Kosten erstattet werden, wenn Sie die Entscheidung über Ihren Antrag auf vorherige Genehmigung aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Dringlichkeit der Behandlung nicht abwarten konnten.
Kann die Bewilligung unter Hinweis darauf verweigert werden, dass die Behandlung in einem anderen Staat teurer ist als in dem Land, in dem ich versichert bin?
Nein. Ihre nationale Krankenkasse kann die Kostenübernahme nicht allein aufgrund der Kosten
verweigern.
Ich benötige eine Operation, doch in meinem Land gibt es eine Warteliste dafür. Ist das erlaubt? Kann ich mich in einem anderen EU-Land operieren lassen, um nicht warten zu müssen?
Wartelisten verstoßen nicht gegen EU-Recht. Wenn Sie die Bedingungen für eine Behandlung
im Ausland erfüllen (die Behandlung ist von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt und
kann nicht innerhalb einer medizinisch vertretbaren Frist erbracht werden), kann Ihre
Krankenkasse die Genehmigung dafür nicht verweigern – selbst wenn Sie in Ihrem Heimatland
bereits auf einer Warteliste für die Operation stehen.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Genehmigung abgelehnt wird?
Sie können nach nationalem Recht eine Beschwerde einlegen. Sollten Sie den Eindruck
haben, dass Ihre EU-Rechte hinsichtlich einer geplanten medizinischen Versorgung im
Ausland von einer nationalen Behörde nicht eingehalten werden, können Sie sich an
SOLVIT
en
wenden.
Zuletzt überprüft: 03/07/2023