EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Bulgarien
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.
Parken auf Straßen
Beim Parken außerhalb bewohnter Gegenden sollten Fahrzeuge neben der Verkehrsstraße anhalten. Das Parken auf der Verkehrsstraße ist verboten. In bewohnten Gegenden sind der für die Straße zuständige Besitzer oder die Behörde berechtigt, Bereiche, Straßen oder Straßenabschnitte als Zonen für kurzfristiges Parken zu bestimmten Zeiten festzulegen. Dieser Zeitrahmen sollte nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als drei Stunden betragen.
Parken auf Parkplätzen
Die Parkbereiche sind durch Straßenschilder, Straßenmarkierungen und Hinweise kenntlich gemacht, die den Fahrer über die Parkbestimmungen informieren. Die zuständige Gemeinde kann Parkgebühren festlegen.