EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Kroatien
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten und gelb gestrichenen Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Nur Inhaber eines entsprechenden Parkausweises dürfen ihre Fahrzeuge auf Parkplätzen abstellen, die für Menschen mit Behinderungen reserviert sind.
Parken auf Straßen
Parkgebühren und besondere Parkzeiten für Fahrzeuge mit sichtbarem Parkausweis sind sehr unterschiedlich – informieren Sie sich vor Ort.
Parken Sie nicht auf Straßen mit Parkverbot – informieren Sie sich vor Ort.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen, außer wenn besondere örtliche Bestimmungen dies dort ausdrücklich zulassen – informieren Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen
Auf einigen Parkplätzen erhalten Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis Preisermäßigungen.
Überprüfen Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.