Menü

Konsularischer Schutz

Hilfe für EU-Bürgerinnen und -Bürger außerhalb der EU

Falls Sie im Ausland konsularischen Beistand benötigen, sollten Sie sich zunächst an die Botschaft oder das Konsulat bzw. das Außenministerium Ihres EU-Herkunftslandes wenden.

Sollten Sie Hilfe in einem Land außerhalb der EU brauchen, in dem Ihr eigenes Land keine Botschaft und kein Konsulat unterhält, dann können Sie die Botschaft oder das Konsulat jedes anderen EU-Landes um Beistand bitten. Sie haben Anrecht auf dieselbe Unterstützung wie die Bürgerinnen und Bürger des Landes, an dessen Botschaft Sie sich gewandt haben.

In diesem Fall müssen Sie Ihre Identität (mit dem Reisepass oder Personalausweis) nachweisen. Falls Sie Ihre Reisedokumente verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurden, wird Ihre Staatsangehörigkeit auf anderem Wege überprüft (etwa durch Rückfrage bei den Behörden Ihres EU-Herkunftslandes).

Es kann sein, dass Ihr EU-Land eine Vereinbarung über konsularischen Beistand mit einem bestimmten anderen EU-Land getroffen hat. In diesem Fall müssen Sie sich womöglich an dieses EU-Land wenden, es sei denn, die Lage ist besonders dringlich.

Welche Hilfe wird geboten?

Die Botschaft bzw. das Konsulat kann Ihnen beispielsweise helfen, wenn Sie Ihr Reisedokument verloren haben, Ihnen ein schwerer Unfall zugstoßen ist oder Sie ernsthaft erkrankt sind, wenn Sie einem Verbrechen zum Opfer gefallen sind oder verhaftet wurden oder wenn Sie aufgrund eines Notfalls nach Hause zurückkehren müssen.

Falls Sie Ihr Reisdokument verloren haben, wird Ihnen ein EU-Rückkehrausweis en ausgestellt, mit dem Sie heimreisen können.

Das Personal der Botschaft oder des Konsulats kann Ihnen außerdem zur Seite stehen, wenn einer Ihrer Angehörigen verstirbt (Registrierung, Benachrichtigung Hinterbliebener, Rückführung der sterblichen Überreste).

Bitte beachten Sie, dass Botschaften und Konsulate nicht alles für Sie tun können, insbesondere in Krisensituationen.

Vor Reiseantritt

Bevor Sie sich auf den Weg machen, sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr EU-Land in dem Nicht-EU-Land, in das Sie reisen, eine Botschaft oder ein Konsulat unterhält. Sollte Ihr Land dort keine Vertretung haben, besorgen Sie sich die Kontaktdaten der Botschaften und Konsulate anderer EU-Länder en und halten Sie diese Informationen für Notfälle bereit.

Sie sollten auch die Einreisevoraussetzungen nachprüfen (z. B. wie lange Ihr Reisepass noch gültig sein muss oder ob ein Visum nötig ist) sowie mögliche Beschränkungen für das Land, in das Sie reisen möchten. Auch für die Rückkehr ins Heimatland können Voraussetzungen gelten. Schließlich sollten Sie auch die aktuellen Reisehinweise en (seitens Ihrer nationalen Behörden) zu Ihrem Reiseziel zur Kenntnis nehmen und Ihre Reise bei Ihrem EU-Land anmelden, falls es dafür eine Plattform gibt.

Siehe auch:

Infoblatt zum konsularischen Schutz PDF en

Konsularischer Schutz – Europäische Kommission

Konsularischer Schutz – EAD en

Reisedokumente für EU-Bürgerinnen und -Bürger

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 12/09/2025
Seite weiterempfehlen