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Fragen und Antworten - Angehörige ohne Unionsbürgerschaft

Wenn ich für einen Monat aus beruflichen Gründen in ein anderes EU-Land ziehe, muss meine Frau aus einem Nicht-EU-Land dann irgendwelche Formalitäten erledigen, wenn sie mich begleitet? Öffnen Schließen

NEIN – sie braucht sich nicht bei den Behörden anzumelden, um dort weniger als drei Monate mit Ihnen zu leben; sie kann allerdings dazu aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu melden. Sie sollte jedoch ständig einen gültigen Reisepass bei sich tragen; dieser ist ausreichend für das Aufenthaltsrecht.

Ich bin griechische Staatsangehörige und arbeite in Deutschland. Mein tunesischer Ehemann wird mir in Kürze nachfolgen. Hat er das Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten? Öffnen Schließen

JA - als Ihr Familienmitglied hat Ihr Ehemann das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten und einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Meine Frau und ich sind Kolumbianer und leben in Belgien. Unsere jüngste Tochter ist in Belgien geboren und belgische Staatsangehörige. Können wir uns auf ihre Rechte als EU-Bürgerin berufen, um in Belgien zu leben und zu arbeiten? Öffnen Schließen

JA – da Sie die Hauptbezugspersonen Ihrer Tochter sind, die EU-Bürgerin ist, haben Sie das Recht, in Belgien zu leben und zu arbeiten. Andernfalls müsste die ganze Familie die EU verlassen.

Meine Frau und ich sind chinesische Staatsangehörige, doch unser siebenjähriger Sohn wurde in Irland geboren und ist irischer Staatsangehöriger. Können wir uns auf sein Freizügigkeitsrecht berufen und als Familie nach Deutschland ziehen? Öffnen Schließen

JA – als Eltern sind Sie für Ihr Kind verantwortlich und können beschließen, dass es für sein Wohl, zum Beispiel seine Ausbildung, das Beste ist, nach Deutschland zu ziehen und dort mit ihm zu leben. Um in Deutschland dauerhaft zu leben, müssten Sie allerdings nachweisen, dass die Familie über ausreichende Mittel verfügt, um dem deutschen Sozialversicherungssystem nicht zur Last zu fallen, sowie über eine umfassende Krankenversicherung.

Ich bin Brasilianerin, und die gesamte Familie ist meinem portugiesischen Ehemann nach Frankreich gefolgt, wo dieser gearbeitet hat. Wir ließen uns gleich nach unserer Ankunft in Frankreich scheiden. Habe ich weiterhin ein Aufenthaltsrecht in Frankreich, wenn ich das Sorgerecht für unseren sechsjährigen Sohn habe? Öffnen Schließen

JA – Sie behalten das Aufenthaltsrecht in Frankreich, wo Ihr Kind lebt, vorausgesetzt, Sie haben das Sorgerecht aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung mit Ihrem Ehemann oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses. Dasselbe gilt, wenn der Vater das Sorgerecht besitzt, Sie jedoch ein Besuchsrecht haben und das Gericht entschieden hat, dass der Umgang mit dem Kind in Frankreich stattfinden soll.

Mein deutscher Ehemann ist gestorben, und ich habe als Nigerianerin nicht lange genug gemeinsam mit ihm in Spanien gelebt, um ein ständiges Aufenthaltsrecht zu erwerben. Unsere Tochter (ebenfalls Nigerianerin) besucht eine spanische Schule. Müssen wir Spanien nun verlassen? Öffnen Schließen

NEIN - Der Tod Ihres Ehemannes sollte weder Ihr Aufenthaltsrecht noch das Ihrer Tochter beeinträchtigen, wenn Sie vor seinem Tod mindestens ein Jahr in Spanien gelebt haben. Diese Bedingung gilt nicht, wenn Ihre Tochter eine Schule in Spanien besucht.

Ich gehe für einen einmonatigen Sprachkurs nach Holland. Meine gleichgeschlechtliche Partnerin aus einem Nicht-EU-Land, die ich in Belgien geheiratet habe, begleitet mich. Muss sie irgendwelche Formalitäten erledigen? Öffnen Schließen

NEIN. In den Niederlanden wird sie wie jede andere Ehefrau behandelt.

Wenn sie weniger als drei Monate im Land bleibt, benötigt sie lediglich einen gültigen Reisepass und vielleicht, je nach Herkunftsland, ein Einreisevisum.

Möglicherweise muss sie außerdem ihre Anwesenheit im Land anzeigen. Auch sollte sie ihren Reisepass ständig bei sich tragen.

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Zuletzt überprüft: 24/12/2024
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