Menü

Fragen und Antworten - Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland

Kann ich eine vollständige Liste der Gesundheitsversorgung und der medizinischen Behandlungen erhalten, die durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gedeckt sind? Open Beendet

NEIN. Es gibt keine solche Liste. Bis zu Ihrer Rückkehr aus einem anderen EU-Land deckt die EKVK jegliche notwendige und unaufschiebbare medizinische Versorgung oder Behandlung ab.

Muss ich zusätzlich zur EKVK eine Reiseversicherung abschließen? Open Beendet

NEIN. Sie brauchen bei einer Reise innerhalb der EU keine Reiseversicherung. Die EKVK deckt jedoch nicht alle mit Reisen verbundenen Risiken ab. Beispiele dafür:
  • Bergrettung in Skigebieten
  • abhanden gekommenes oder gestohlenes Eigentum
  • Rückführung ins Heimatland
Wenn Sie auch solche Risiken abdecken möchten, ist unter Umständen der Abschluss einer Reiseversicherung zusätzlich zur EKVK ratsam.

Ich bin schwanger. Deckt die EKVK die routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen in einem anderen EU-Land? Auch eine im Ausland geplante Entbindung? Open Beendet

JA. Die EKVK deckt alle ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft en ab, einschließlich einer ungeplanten Entbindung (wenn etwa während einer Auslandsreise unerwartet die Wehen einsetzen).

Ich leide an einer chronischen Krankheit, wegen der ich regelmäßig zum Arzt muss. Kann ich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für diese medizinische Versorgung verwenden, während ich mich für einen begrenzten Zeitraum im Ausland aufhalte? Open Beendet

Kann es sein, dass ich für nicht geplante ärztliche Behandlungen im Ausland zahlen muss, selbst wenn ich meine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorgelegt habe? Open Beendet

MÖGLICHERWEISE. Wenn Patienten in dem Land, in dem sie sich aufhalten, für die medizinische Versorgung zahlen müssen, gelten für sie dieselben Bedingungen wie für Einheimische. Müssen Sie die Behandlung bezahlen, können Sie die Rückerstattung entweder vor Ort bei der entsprechenden nationalen Einrichtung beantragen und erhalten oder sich nach Ihrer Rückkehr an Ihre Krankenkasse wenden.

Ist die medizinische Versorgung jedoch für die ortsansässige Bevölkerung kostenlos, sollten auch Sie nicht zahlen müssen.

Während meines Besuchs eines anderen EU-Landes erkrankte ich und wurde zur notärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen. Ich zeigte meine Europäische Krankenversicherungskarte, doch einen Monat später erhielt ich zu Hause eine Rechnung. Für die Einwohner des betreffenden Landes sind die Behandlungen kostenlos – muss ich wirklich zahlen? Open Beendet

NEIN. Das Krankenhaus sollte Sie zu denselben Bedingungen und denselben Kosten behandeln wie Staatsangehörige des Landes, das Sie besuchten. Die Rechnung sollte von dem Land beglichen werden, in dem Sie versichert sind. Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr eine Rechnung erhalten und diese bezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Erstattung beantragen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 05/12/2023
Seite weiterempfehlen