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EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Slowenien

Geltende Bestimmungen

Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.

Parken auf Straßen

  • Sie können bis zu zwei Stunden auf Straßen mit Parkverbot parken, allerdings nur, wenn Ihr Fahrzeug den Verkehr nicht behindert.
  • Auch Sie müssen für das Parken auf Straßen mit gebührenpflichtigen Parkplätzen bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten.
  • Beim Parken auf einem Fußweg (sofern erlaubt) müssen Sie sicherstellen, dass den Fußgängern noch mindestens 1,6 m Breite verbleiben – informieren Sie sich vor Ort.

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

Parken auf Parkplätzen

Auf einigen Parkplätzen dürfen Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenlos parken.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Zuletzt überprüft: 19/04/2022
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