EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Griechenland
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen, einem Fahrzeugkennzeichen oder einer Parkkartennummer versehen sind.
Parken auf Straßen
Der Parkausweis ermöglicht das Parken auf öffentlichen Straßen oder Zonen, die für Fahrzeuge, Fußgänger oder Tiere reserviert sind, gemäß den Vorfahrtsregeln
Parken Sie nicht auf Straßen, in denen Parkverbot gilt.
Wo das Parken gebührenpflichtig ist, müssen meistens auch Sie bezahlen – informieren Sie sich vor Ort.
Sie dürfen auf den meisten Straßen, in denen das Parken kostenlos, jedoch zeitlich befristet ist, ohne Zeitbegrenzung parken – informieren Sie sich vor Ort.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Parken auf Parkplätzen
Auf einigen Parkplätzen dürfen Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenlos parken.
Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.