EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Frankreich
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen, Parkplätzen und Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.
Es gibt ein landesweites System von Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen, die jedoch von Ort zu Ort variieren können – informieren Sie sich vor Ort.
Für Menschen mit Behinderungen vorbehaltene Parkplätze müssen von Gesetzes wegen stets frei zugänglich sein; das Anbringen von Vorrichtungen, die dies verhindern, ist strafbar.
Parken auf Straßen
Parken Sie nicht in Straßen mit Parkverbot.
Auf Straßen, in denen das Parken kostenpflichtig ist, müssen Sie die entsprechenden Gebühren entrichten. In Paris und in einigen anderen Städten dürfen Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenlos parken – informieren Sie sich vor Ort.
In zahlreichen Gegenden, in denen das Parken kostenfrei, jedoch zeitlich begrenzt ist, dürfen Sie zeitlich unbegrenzt parken – informieren Sie sich vor Ort.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Parken auf Parkplätzen
Fahrzeugen mit sichtbar angebrachtem Parkausweis werden auf privat geführten Parkplätzen besondere Bedingungen eingeräumt.
Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.