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Fragen und Antworten - Freiwilligentätigkeit – so klappt es mit der Suche

Muss ich für eine Freiwilligentätigkeit beim Europäischen Solidaritätskorps bestimmte Fähigkeiten haben? Öffnen Schließen

NEIN. Jede/r kann mitmachen. Vor deiner Abreise erhältst du außerdem eine Schulung.

Ich möchte als Freiwillige/r im Ausland arbeiten. Wo erhalte ich Informationen und Unterstützung? Öffnen Schließen

Auf der Webpräsenz des Europäischen Solidaritätskorps findest du viele Informationen und Angebote für Freiwilligentätigkeiten im Ausland.

Ich möchte als Freiwillige/r nach Spanien. Muss ich dafür Spanisch sprechen? Öffnen Schließen

NEIN. Es sei denn, Grundkenntnisse sind für das betreffende Projekt ausdrücklich erforderlich. Während des gesamten Projekts erhältst du sprachliche Unterstützung, sodass du dort auf jeden Fall ein wenig Spanisch lernen wirst.

Muss ich versichert sein? Öffnen Schließen

JA. Als Mitglied beim Europäischen Solidaritätskorps hast du allerdings auch Anspruch auf eine besondere kostenlose Versicherung. Erkundige dich bei der Organisation, die dich ins Ausland schickt.

Darf ich meinen Aufenthalt abbrechen, wenn mir mein Freiwilligenprojekt nicht gefällt? Öffnen Schließen

Wenn deine Lage sehr schwierig ist und sich deine Probleme nicht lösen lassen, besteht als letzter Ausweg immer die Möglichkeit, deine Freiwilligenvereinbarung aufzuheben.

Muss ich für die Teilnahme an einem Freiwilligenprojekt etwas bezahlen? Öffnen Schließen

NEIN. Die Teilnahme an einem Projekt des Europäischen Solidaritätskorps ist kostenlos.

Dürfen EU-Länder den Zugang zu ihrem nationalen Freiwilligenprogramm auf Einheimische beschränken? Öffnen Schließen

JA. Nationale Freiwilligenprogramme stehen nicht zwangsläufig auch Ausländern offen. Erkundige dich bei der zuständigen Behörde.

Ich plane einen Aufenthalt in Asien. Benötige ich ein Visum? Öffnen Schließen

MÖGLICHERWEISE. Durch die Teilnahme an einem Freiwilligenprojekt bist du nicht von der Einhaltung nationaler Visavorschriften ausgenommen. Erkundige dich vorher!

Ich habe vor kurzem eine Freiwilligentätigkeit in einem anderen EU-Land angefangen. Welche Behörden sind für meine Sozialversicherungsansprüche zuständig, und welchen rechtlichen Status habe ich in einem anderen Land? Öffnen Schließen

Der Status von Freiwilligen ist im EU-Recht nicht geregelt. Um die Personen, die im Ausland arbeiten, kümmern sich sowohl die entsendende als auch die aufnehmende Organisation. Als Freiwillige/r hast du das Recht, in jedem EU-Land zu leben, wenn du über ausreichende Mittel für deinen Lebensunterhalt und eine umfassende Krankenversicherung verfügst. Solange du diese Voraussetzungen erfüllst, bist du durch das Sozialversicherungssystem des betreffenden Landes abgedeckt. Wenn du dich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhältst und ärztliche Hilfe benötigst, wirst du auf Vorzeigen deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (erhältlich in deinem Heimatland), medizinisch versorgt.

Erhalte ich nach meiner Freiwilligentätigkeit in einem anderen EU-Land eine in der gesamten EU anerkannte Bescheinigung? Öffnen Schließen

Deine Teilnahme an einem Freiwilligenprojekt des Europäischen Solidaritätskorps wird mit einem Youthpass-Zertifikat en bescheinigt.

Was ist ein Youthpass-Zertifikat, und wo kann ich es beantragen? Öffnen Schließen

Mit dem Youthpass-Zertifikat wird deine beim Europäischen Solidaritätskorps erworbene Erfahrung als Bildungserfahrung und als Zeitraum des nicht formalen Lernens anerkannt. Wenn du an einem Solidaritätsprojekt teilnimmst, sollte sich deine Organisation auf der Youthpass-Website en registrieren und die nötigen Angaben machen. Dein Zertifikat kann dann validiert und erstellt werden.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 30/09/2025
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