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EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Slowakei

Geltende Bestimmungen

Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Die Nutzung von beschränkten Parkbereichen ist nur für Fahrzeuge mit dem Nr.-O1-Symbol gestattet. Parken Sie nicht auf einem Parkplatz, der mit einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist.

Parken auf Straßen

Ein Fahrzeugführer, der eine schwer behinderte Person befördert, die auf eine individuelle Beförderung angewiesen ist und einen Parkausweis mit dem Nr.-O1-Symbol besitzt, ist nicht verpflichtet, Parkverbote einzuhalten, sofern er den Durchgangsverkehr nicht behindert.

Ein Fahrzeug mit einem Nr.-O1-Symbol kann die folgenden Schilder missachten:

„Außer Lieferverkehr" (Neplatí pre zásobovanie)

„Nur für Lieferverkehr" (Iba zásobovanie)

„Außer Verkehrsdienste" (Neplatí pre Prepravné služby)

„Verkehrsdienste" (Prepravné služby)

Parken auf Parkplätzen

Auf einigen Parkplätzen dürfen Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenlos oder verbilligt parken.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Zuletzt überprüft: 19/04/2022
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