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EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Rumänien

Geltende Bestimmungen

In der Nähe öffentlicher Einrichtungen und auf überwachten Parkplätzen sind mindestens 4 % aller Parkplätze (und mindestens zwei) für behinderte Menschen angepasst, ihnen kostenlos vorbehalten und durch das international anerkannte Schild kenntlich gemacht.

Die für Parkplätze im öffentlichen Bereich zuständige Verwaltung weist behinderten Menschen, die einen Parkplatz so nah wie möglich an ihrer Wohnung beantragt haben und ihn benötigen, freie Parkplätze zu.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Zuletzt überprüft: 19/04/2022
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