EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Rumänien
Geltende Bestimmungen
In der Nähe öffentlicher Einrichtungen und auf überwachten Parkplätzen sind mindestens
4 % aller Parkplätze (und mindestens zwei) für behinderte Menschen angepasst, ihnen
kostenlos vorbehalten und durch das international anerkannte Schild kenntlich gemacht.
Die für Parkplätze im öffentlichen Bereich zuständige Verwaltung weist behinderten
Menschen, die einen Parkplatz so nah wie möglich an ihrer Wohnung beantragt haben
und ihn benötigen, freie Parkplätze zu.
Zuletzt überprüft: 19/04/2022