Gepäckbeschränkungen
Handgepäck und aufgegebenes Gepäck
Wenn Sie von einem Flughafen in der EU abfliegen, sollten Sie beim Packen und bei Reiseantritt gewisse Sicherheitsvorschriften beachten:
- Flüssigkeiten en wie Getränke, Zahnpasta, Cremes oder Gels, die im Handgepäck in die Kabine mitgenommen werden, müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 1 Liter verpackt sein; jeder Behälter darf maximal 100 ml der jeweiligen Flüssigkeit enthalten. Diese Mengenbeschränkung gilt nicht für Medikamente und Babynahrung.
- Auf einem Flughafen oder bei einer Luftverkehrsgesellschaft gekaufte flüssige Duty-Free-Waren dürfen Sie im Handgepäck mitführen, solange die Ware und der Kassenzettel in dem mit einem roten Rand versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben, den Sie beim Kauf erhalten haben. Sie dürfen den Sicherheitsbeutel erst nach Ihrer Ankunft am Zielort öffnen. Sicherheitsbeauftragte können jedoch den Beutel und die Flaschen zur Kontrolle öffnen. In diesem Fall sollten Sie, wenn Sie einen Anschlussflug auf einem anderen Flughafen haben, dies dem Sicherheitsbeauftragten sagen, so dass die Flüssigkeiten wieder in einem neuen Sicherheitsbeutel versiegelt werden können.
- Scharfe Objekte, die als Waffen verwendet werden könnten, dürfen nicht mit in die Fluggastkabine genommen werden. Dazu zählen auch alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Korkenzieher und Scheren, die daher im aufgegebenen Gepäck verstaut werden sollten.
- Die jeweilige Fluggesellschaft legt fest, welche Abmessungen Ihr Handgepäck haben darf und wie viele Gepäckstücke Sie mit in die Kabine nehmen dürfen. Informieren Sie sich darüber – vor Ihrer Reise.
- Explosionsgefährliche oder entzündliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder Farbe in Sprühdosen sowie andere entzündliche und toxische Substanzen, z. B. Säuren, sind im Flugzeug verboten. Sie dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
- An Bord des Flugzeugs sind keinerlei Waffen gestattet.
Siehe die Vorschriften über verbotene Gegenstände en in Ihrem Handgepäck und aufgegebenem Gepäck.
Warnhinweis
Eine umfassende Liste verbotener Gegenstände finden Sie auf dem Internetauftritt Ihres Flughafens. Sie können auch vor Reisebeginn bei Ihrer Fluggesellschaft nachfragen.
Zur allgemeinen Sicherheit werden alle Gepäckstücke durchleuchtet oder anderweitig kontrolliert, bevor sie in die Sicherheitszonen am Flughafen mitgenommen werden dürfen.
Zuletzt überprüft: 07/01/2025