EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Estland
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.
Parken auf Straßen
Sie dürfen eventuell auf Straßen mit Parkverbot parken, jedoch nur dann, wenn Ihr Auto vollständig auf dem Bürgersteig geparkt ist und Sie nicht den Verkehrsfluss behindern – informieren Sie sich unbedingt vor Ort.
- Sie dürfen kostenlos und unbegrenzte Zeit auf Straßen parken, in denen das Parken kostenpflichtig ist.
- Sie dürfen unbegrenzte Zeit auf Straßen parken, in denen das Parken kostenlos, jedoch zeitlich beschränkt ist.
- Ein Fahrer oder eine Fahrerin mit einer Behinderung sollte unbefristete Zeit parken dürfen.
- Ein Fahrer oder eine Fahrerin, die eine Person mit einer Behinderung befördert, darf anhalten, um diese ein- oder aussteigen zu lassen.
- Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Parken auf Parkplätzen
Auf einigen Parkplätzen dürfen Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenlos parken. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.
Zuletzt überprüft: 19/04/2022