Menü

Fragen und Antworten - Kommunalwahlen

Ich bin französischer Staatsbürger und lebe in Belgien, wo Wahlpflicht besteht. Bin ich verpflichtet zu wählen? Öffnen Beendet

Sie müssen nur dann zur Wahl gehen, wenn Sie sich zur Wahl in Belgien anmelden und sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nur dann unterliegen Sie denselben Bedingungen wie belgische Staatsbürger. Die belgischen Behörden können Sie nicht automatisch aufgrund Ihres Wohnsitzes ins Wählerverzeichnis aufnehmen, wenn in diesem Land Wahlpflicht besteht.

Wenn ich im Wählerverzeichnis meines neuen Wohnlandes eingetragen bin und dort Wahlpflicht besteht, muss ich dann wählen gehen? Öffnen Beendet

JA - genau wie Staatsangehörige dieses Landes.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 17/06/2022
Seite weiterempfehlen