Fragen und Antworten - Kommunalwahlen
Ich bin französischer Staatsbürger und lebe in Belgien, wo Wahlpflicht besteht. Bin ich verpflichtet zu wählen?
Sie müssen nur dann zur Wahl gehen, wenn Sie sich zur Wahl in Belgien anmelden und
sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nur dann unterliegen Sie denselben
Bedingungen wie belgische Staatsbürger. Die belgischen Behörden können Sie nicht automatisch
aufgrund Ihres Wohnsitzes ins Wählerverzeichnis aufnehmen, wenn in diesem Land Wahlpflicht
besteht.
Wenn ich im Wählerverzeichnis meines neuen Wohnlandes eingetragen bin und dort Wahlpflicht besteht, muss ich dann wählen gehen?
JA - genau wie Staatsangehörige dieses Landes.
Zuletzt überprüft: 17/06/2022