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Fragen und Antworten - Familienangehörige aus einem Nicht-EU-Land in einem anderen EU-Land anmelden

Ich bin Belgier und arbeite derzeit in Schweden. Ich kann nachweisen, dass ich meinem Bruder – einem marokkanischen Bürger mit Wohnsitz in Marokko – regelmäßig Geld überwiesen habe. Bedeutet dies, dass er von mir abhängig ist und dass er Anspruch darauf hat, mit mir in Schweden zu wohnen? Open Beendet

Nicht unbedingt. Die schwedischen Behörden entscheiden nach eingehender Prüfung der persönlichen Umstände Ihres Bruders, ob er von Ihnen abhängig ist. Der Europäische Gerichtshof hat den EU-Ländern einen weiten Ermessensspielraum bei der Festlegung der Voraussetzungen hinsichtlich Art und Dauer der Abhängigkeit eingeräumt.

Ich bin Däne und arbeite derzeit in Tschechien. Der Sohn meiner Frau, ein 22-jähriger Ugander, ist vor kurzem zu uns gezogen und wird eine Aufenthaltskarte beantragen. Muss er nachweisen, dass er von uns abhängig ist? Open Beendet

JA. Da er über 21 Jahre alt und damit volljährig sind, muss er den Nachweis erbringen, dass er von Ihnen abhängig ist.

Muss der 21-jährige Sohn meiner Frau – Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes – nachweisen, dass er alles Mögliche versucht hat, um seinen Unterhalt selbst zu bestreiten, um als von mir, einem Unionsbürger, als abhängig zu gelten? Open Beendet

NEIN. Ein EU-Land kann keinen Nachweis verlangen, dass er erfolglos versucht hat, Arbeit zu finden oder von seinem Herkunftsland Geld für den Lebensunterhalt zu erhalten.

Ich bin Pole und wohne in Irland. Die irischen Behörden bezweifeln, dass meine Eheschließung mit einer Frau aus dem Kongo echt ist, und verzögern die Ausstellung der Aufenthaltskarte für sie als mein Familienmitglied. Dürfen sie das? Open Beendet

Wenn die irischen Behörden Anlass haben, die Ernsthaftigkeit Ihrer Ehe zu bezweifeln und nachweisen können, dass es sich um eine Scheinehe handelt, können sie das Aufenthaltsrecht aus Gründen des Betrugs oder des Rechtsmissbrauchs entziehen. Andernfalls sollten sie die Ausstellung der Aufenthaltskarte für Ihre Frau nicht verzögern oder verweigern.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 17/06/2022
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