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Einzug in ein Pflegeheim

Einzug in ein Pflegeheim

In allen EU-Ländern gibt es Einrichtungen für die Langzeitpflege (Pflegeheime) für dauerhaft pflegebedürftige Menschen. Eine kurzfristige, sogenannte rehabilitative Versorgung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein/e Patient/in zwar aus dem Krankenhaus entlassen werden kann, aber noch nicht so weit genesen ist, um nach einer Krankheit, aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung oder unmittelbar nach einer Operation zu Hause zurechtzukommen.

In alle EU-Ländern gibt es einen Mix aus öffentlichen oder privaten, gewinnorientierten und gemeinnützigen Pflegeeinrichtungen.

Die Behörden der einzelnen EU-Länder sind dafür zuständig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Pflegeheime (Genehmigung, Zertifizierung, Festlegung und Überwachung von Qualitätsstandards) zu schaffen und Langzeitpflegebedürftige bei der Finanzierung von Pflegekosten zu unterstützen.

Heimpflege finanzieren

Die Zahl der Plätze, die Kosten sowie die Qualität der Pflege und das Spektrum an Pflegeleistungen kann sehr unterschiedlich sein. Die Wahl eines Pflegeheims hängt in der Regel von Standort, Leistungsangebot, Spezialisierung sowie von Preis und Qualität ab.

Man kann einen finanziellen Beitrag zu den Kosten für die Heimpflege auf der Grundlage bestimmter Kriterien erhalten. Möglicherweise muss dafür eine Bewertung Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation vorgenommen werden.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der nachstehend genannten nationalen Behörden.

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Zuletzt überprüft: 03/07/2024
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