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Fragen und Antworten - Kindesentführung

Mein Ex-Mann ist mit unserem gemeinsamen Kind in ein anderes Land gezogen und dort vor Gericht gegangen, um das Sorgerecht einzuklagen. Kann ich Beschwerde einlegen, wenn das Gericht entscheiden sollte, dass mein Kind nicht mehr zu mir zurückkommen darf? Open Beendet

JA - Aber Sie haben nur drei Monate Zeit, die Entscheidung anzufechten. Danach wird der Fall abgeschlossen.

Mein früherer Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder. Mir wird jetzt eine Stelle in einem anderen EU-Land angeboten. Brauche ich die Zustimmung des Vaters, um die Kinder mitzunehmen? Open Beendet

JA - Denn wenn Sie die Kinder mitnehmen, würde ihm dies die Fürsorge entsprechend der Sorgeregelung erschweren – rechtlich könnte eine Mitnahme sogar als Kindesentführung gelten.

Sie würden auch dann seine Zustimmung benötigen, wenn Sie das volle Sorgerecht besäßen – und sei es nur, um sein Besuchsrecht zu ehrerbieten.

Sie haben jedoch eine andere Möglichkeit: Sie könnten eine Änderung des Sorgerechts oder der Besuchsregelungen beantragen. Ist das Gericht der Ansicht, dass dies im besten Interesse der Kinder wäre, kann es eine solche Änderung genehmigen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 14/06/2024
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