Menü

EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Luxemburg

Geltende Bestimmungen

Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.

Parken auf Straßen

Fahrzeuge mit sichtbar angezeigtem Parkausweis erhalten keine Vergünstigungen.

Parken auf Parkplätzen

Fahrzeuge mit sichtbar angezeigtem Parkausweis erhalten keine Vergünstigungen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 04/07/2025
Seite weiterempfehlen