Menü

EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Belgien

Geltende Bestimmungen

Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.

Parken auf Straßen

Parken Sie nicht auf Straßen mit Parkverbot. In den meisten Gegenden mit gebührenpflichtigen Parkplätzen dürfen Sie kostenlos und ohne Zeitbeschränkung parken – informieren Sie sich vor Ort.

Sie dürfen ohne zeitliche Begrenzung auf Straßen parken, in denen die Parkdauer normalerweise begrenzt ist. Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

Parken auf Parkplätzen

Auf einigen Parkplätzen dürfen Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenlos parken.

Überprüfen Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Zuletzt überprüft: 19/04/2022
Seite weiterempfehlen