Fragen und Antworten - Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, müssen Sie und Ihre Familie wie Ihre Kollegen behandelt werden, die Staatsangehörige dieses Landes sind. Dies gilt insbesondere für

  • Ihr Recht, sich in dem Land einen Arbeitsplatz zu suchen und dafür Hilfe von den nationalen Arbeitsvermittlungsstellen in Anspruch zu nehmen;
  • Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Entlassung usw.);
  • Sozialleistungen und steuerliche Vergünstigungen;
  • Fortbildungsmöglichkeiten;
  • den Beitritt zu Gewerkschaften und die Ausübung entsprechender Rechte.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet nicht nur die offene Diskriminierung, sondern sämtliche Regelungen, durch die Sie indirekt benachteiligt werden (beispielsweise Maßnahmen, die Ihre Freizügigkeit einschränken).

Eine Regelung, die besagt, dass Sie erst längere Zeit in einem Land wohnen müssen, bevor Sie Zugang zu einer bestimmten öffentlichen Leistung erhalten, wäre beispielsweise nicht rechtens.

JA — Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (selbst wenn sie keine EU-Bürger sind) haben Ihre Familienangehörigen Anspruch darauf,

  • ohne Arbeitserlaubnis angestellt oder selbständig erwerbstätig sein zu dürfen;
  • wie Staatsangehörige des jeweiligen Landes behandelt zu werden.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Sie betreffende Vorschrift oder Entscheidung gegen die EU-Regelungen zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern verstößt, müssen Sie sich zunächst an die Behörden des Landes wenden, in dem Sie arbeiten, und dort Ihr Recht einfordern.

Je nachdem, um welches Problem es sich im Einzelnen handelt, können Sie sich auch von den Unterstützungsdiensten der EU beraten lassen.Als externen Link öffnen

JA — Wenn er sich legal bei Ihnen in der Slowakei aufhält, genießt er auch darüber hinaus dieselben Rechte wie Sie.

JA — unter bestimmten Umständen.

Wenn Sie sich rechtmäßig im Land aufhalten, haben Sie Anspruch auf dieselbe grundlegende soziale Absicherung – in den Rechtstexten der EU auch als Sozialhilfe bezeichnet – wie Staatsangehörige dieses Landes. Je nach Land kann es sich dabei um eine Einkommensunterstützung oder sonstige Leistungen handeln, die unabhängig von zuvor in das Sozialsystem des jeweiligen Landes eingezahlten Beiträgen gewährt werden.

Ihr neues Land kann Ihren Anspruch auf eine Einkommensunterstützung oder sonstige Leistungen jedoch in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts aussetzen (wenn Sie z. B. als Saisonarbeiter ins Land gekommen sind, einen Monat gearbeitet und anschließend Einkommensunterstützung beantragt haben). Ihr Anspruch auf Einkommensunterstützung kann sogar noch länger ausgesetzt werden, wenn Sie zur Arbeitssuche in das jeweilige Land gekommen sind.

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Wenn Ihr Beruf in Großbritannien reglementiert ist, müssen Sie möglicherweise Ihre Berufsqualifikationen von den britischen Behörden anerkennen lassen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 23/05/2022
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