Fragen und Antworten - Kfz-Versicherungsschutz im Ausland
Ich war an dem Unfall schuld
Bei einer Reise in Polen hatte ich einen Unfall, an dem ich schuld war. Bis zu welchem Betrag bin ich durch meine gesetzliche Haftpflichtversicherung gedeckt – dem in meinem Versicherungsland (der Tschechischen Republik) gesetzlich festgelegten Minimum, oder dem in Polen gültigen Minimum?
Sie sind bis zu den in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Beträgen gedeckt, die mindestens so hoch liegen müssen wie die Mindestbeträge nach EU-Recht oder – falls diese höher sind – die nach tschechischem Recht. Liegt der geschätzte Schaden jedoch über der tschechischen Mindestdeckung, und Polen sieht eine höhere Mindestdeckung vor, dann gilt das polnische Minimum. Das EU-Recht garantiert also die vorteilhafteste Deckung.
Ich war an dem Unfall nicht schuld
Bei einer Reise in Slowenien wurde ich Opfer eines Verkehrsunfalls, doch ich lebe in Österreich und bin auch dort versichert. Wo und wie reiche ich meine Schadenersatzforderung ein?
Sie können das entweder unmittelbar in Slowenien tun oder warten, bis Sie zurück in Österreich sind.
In Slowenien müssen Sie Ihre Schadenersatzforderung bei der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers einreichen.
Wenn Sie warten, bis Sie zurück in Österreich sind, können Sie entweder
- Ihre Forderung bei der österreichischen Vertretung der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers einreichen, nachdem Sie sich beim österreichischen Grüne-Karte-Büro vergewissert haben, dass die Gesellschaft in Ihrem Land über eine solche Vertretung verfügt, oder
- Ihre Forderung bei der österreichischen Entschädigungsstelle einreichen.
Ihr Versicherer sollte Ihnen dabei helfen können.