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Als EU-Bürger können Sie ohne Arbeitserlaubnis unselbständig oder selbständig in jedem EU-Land arbeiten.
Ausnahme: Für die Beschäftigung bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger gelten nach wie vor Beschränkungen in der EU.
Während Sie in diesen Ländern arbeiten, dürfen Sie auch dort leben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land leben und arbeiten, sollten Sie sich bewusst sein, dass sich dies auswirken kann auf
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In diesem Fall in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
In diesem Fall in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz