Fragen und Antworten - Arbeitserlaubnis

NEIN, das stimmt nicht. Dies wirkt sich nicht auf Ihre Rechte als EU-Bürger aus. Sie haben Anspruch auf dieselbe Behandlung wie einheimische Arbeitnehmer!

Bleibt Ihr Arbeitgeber bei seiner Behauptung, sollten Sie ihn bei den österreichischen Arbeitsmarktbehörden melden.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 19/12/2024
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