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Gültigkeit der Autoversicherung in der EU

Gültigkeit von Pflicht- und Zusatzversicherungen

In jedem EU-Land müssen Sie bei der Zulassung eines Autos eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese Pflichtversicherung ist in allen EU-Ländern gültig. Sie deckt alle bei einem Unfall verursachten Personenschäden und Sachschäden, die anderen mit Ausnahme des Fahrers Ihres Fahrzeugs entstanden sind. Andere Kosten (z. B. die Kosten von Reparaturen an Ihrem eigenen Fahrzeug) sind nicht abgedeckt.

Warnhinweis

Die Informationen auf dieser Seite gelten für alle Arten von Kraftfahrzeugen.

Zur Deckung weiterer Risiken können Sie eine freiwillige Zusatzversicherung, eine sogenannte Kaskoversicherung, abschließen. Damit erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz z. B. auf Verletzungen des Fahrers, Schäden an Ihrem Fahrzeug, Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder aus Ihrem Fahrzeug, Vandalismus und Rechtsschutz.

Warnhinweis

Es gibt keine EU-weiten Vorschriften für freiwillige Autozusatzversicherungen.

Erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise bei Ihrem Versicherer vor Ort nach den genauen Versicherungsbedingungen, da sich die von den Versicherern zugrunde gelegten Bedingungen von Land zu Land unterscheiden können. Ihr Versicherungsschutz im Ausland könnte zeitlich (z. B. auf einen Monat) oder räumlich (z. B. bis 150 km Entfernung von der Grenze Ihres Heimatlandes) begrenzt sein oder den Ausschluss bestimmter Länder für bestimmte Risiken (wie Diebstahl) vorsehen.

Autoversicherung in Ihrem Gastland

Sie müssen Ihr Auto in dem Land zulassen, in dem Sie normalerweise leben. Eine Zulassung Ihres Autos in Ihrem Gastland ist nicht erforderlich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich dort nur vorübergehend aufhalten, z. B. zum Studium.

Bei der Zulassung müssen Sie einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz vorlegen.

Die Kraftfahrzeugzulassungsstellen in Ihrem Gastland müssen Versicherungen jeder Versicherungsgesellschaft akzeptieren, die

  • ihren Sitz oder eine Niederlassung im betreffenden Land hat;
  • keine Niederlassung im betreffenden Land hat, dort jedoch zur Erbringung von Leistungen berechtigt ist.

Warnhinweis

Wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen und Ihr Auto dorthin ummelden müssen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Ihr aktueller Vertrag in dem Land, in das Sie ziehen, gültig bleibt.

Grundsätzlich können Sie Ihr Auto auch in einem anderen EU-Land als Ihrem Wohnsitzland versichern. Sie sollten jedoch nachprüfen, ob die Versicherungsgesellschaft Nichtansässigen oder grenzüberschreitend Versicherungsschutz anbietet.

Fallbeispiel

Ist die Versicherung aus meinem Heimatland im Ausland gültig?

Lazlo aus Slowenien zieht nach Irland. Er nimmt sein Auto mit, für das er eine slowenische Standardversicherung abgeschlossen hat.

In Irland muss er sein Auto bei den zuständigen Behörden anmelden und sich erkundigen, ob er sein Auto dort mit seiner slowenischen Versicherung fahren darf. Wenn nicht, kann er sich beim nationalen Grüne-Karte-Büro erkundigen, an welche Versicherer er sich in Irland wenden kann, um eine neue Versicherung abzuschließen.

Weitere Informationen über nationale Bestimmungen zur Autoversicherung:

Wählen Sie ein Land aus Öffnen Schließen

Abschluss einer neuen Versicherung im Ausland

Wenn Ihr aktueller Vertrag in dem Land, in das Sie ziehen, nicht gültig ist oder erlischt, wenn Sie Ihr Auto dorthin ummelden, wenden Sie sich an ein nationales Grüne-Karte-Büro/Informationszentrum und erkundigen sich, welche Versicherer in diesem Land Autoversicherungen anbieten.

Versicherungsprämien und Schadenverlauf

Die Prämien für Kfz-Versicherungen sind in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich hoch, was hauptsächlich auf Unterschiede im nationalen Vertragsrecht und den Risikobewertungs- und Entschädigungssystemen oder auf komplizierte und kostenintensive internationale Schadenregulierungsverfahren zurückzuführen ist.

In einigen EU-Ländern kann sich Ihr bisheriger Schadenverlauf auf Ihre künftigen Versicherungsprämien auswirken. Dies nennt man Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus-System. Wenn Sie im Laufe eines Jahres keinen Schaden melden, räumt Ihnen Ihr Versicherer für das Folgejahr eventuell einen Rabatt ein. Haben Sie dagegen einen Schaden gemeldet, kann es passieren, dass Sie zurückgestuft werden und im Folgejahr eine höhere Prämie zahlen müssen.

Sie können jederzeit bei Ihrem Versicherer eine Bescheinigung des Schadenverlaufs beantragen. Sie deckt alle Unfälle ab, die Sie in den letzten fünf Jahren gemeldet haben. Versicherer müssen Ihnen Ihren Schadenverlauf bzw. die Schadensfreiheit binnen 15 Tagen auf einem standardisierten EU-Formular bescheinigen.

Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen und Ihrem Versicherer Ihre Bescheinigung des Schadenverlaufs bzw. der Unfallfreiheit vorlegen

  • darf er Sie nicht unfair behandeln oder Extragebühren berechnen und sich dabei auf Ihre Staatsbürgerschaft oder darauf berufen, dass Sie zuvor in einem anderen EU-Land gelebt haben
  • muss er die Bescheinigung über eine Schadensfreiheit auf alle Rabatte anwenden, die auch für Ortsansässige gelten.

Warnhinweis

Der Schadensfreiheitsrabatt kann sich je nach Versicherer unterscheiden, prüfen Sie also die Angebote und die Vertragsbedingungen, um die beste Prämie zu finden. Versicherer müssen einen allgemeinen Überblick darüber veröffentlichen, wie sie die Bescheinigung des Schadenverlaufs nutzen.

Fallbeispiel

Ich habe zuhause bislang ein gutes Fahrverhalten an den Tag gelegt, warum verlangt dann der Versicherer im Ausland eine höhere Versicherungsprämie von mir?

Rosa aus Italien ist kürzlich nach Frankreich gezogen. Sie ist in den letzten zehn Jahren in Italien unfallfrei gefahren, und ihre Versicherungsprämien waren dort zuletzt ziemlich niedrig. Vor ihrem Umzug ließ sie sich eine Bescheinigung über die Schadensfreiheit ausstellen, mit der sie sich in Frankreich auf die Suche nach einem neuen Versicherer machte. Der erste französische Versicherer, an den sie sich wandte, weigerte sich, die italienische Bescheinigung anzuerkennen. Rosa wusste aber, dass Versicherer in der EU rechtlich dazu verpflichtet sind, Nachweise über einen Schadenverlauf bzw. die Schadensfreiheit aus anderen EU-Ländern anzuerkennen. Nachdem sie darauf hingewiesen hatte, akzeptierte der Versicherer ihre italienische Bescheinigung. Um sicher zu gehen, dass sie das beste Angebot erhält, verglich Rosa verschiedene Policen, bis sie den Versicherer mit den günstigsten Bedingungen und den niedrigsten Prämien gefunden hatte. Sie hat auch die Bedingungen für den Versicherungsschutz geprüft, um sich zu versichern, dass ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 13/10/2026
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