Arbeiten neben dem Studium
Wenn Sie zum Studium in ein anderes Land ziehen möchten, brauchen Sie ein ausreichendes Einkommen, um dort ohne Unterstützung leben zu können. Woher das Einkommen stammt, ist egal – von Ihren Eltern, Ihrer Ehepartnerin/Ihrem Ehepartner oder aus einem Arbeitsverhältnis.
Als EU-Bürgerin/EU-Bürger haben Sie dieselben Rechte auf Arbeit neben dem Studium wie Einheimische. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, auch nicht für eine Vollzeittätigkeit.
Warnhinweis
In mehreren Ländern dürfen Sie beliebig viele Wochenstunden arbeiten, in anderen gelten Beschränkungen pro Semester oder pro Jahr. Erfahren Sie Genaueres zum Arbeiten in einem anderen EU-Land.Steuern und Sozialversicherung
Bleiben Sie länger als insgesamt sechs Monate im Jahr in einem anderen EU-Land, so gelten Sie als dort steuerlich ansässig. Wenn Sie also neben dem Studium arbeiten, müssen Sie in Ihrem Studienland Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Ihr Studienland könnte auch in einem anderen Land bezogenes Einkommen besteuern, z. B. aus Sommerjobs in Ihrem Heimatland. Gegebenenfalls müssen Sie solches Einkommen melden und manchmal in dem Land, in dem Sie studieren, Steuern dafür zahlen.
Beachten Sie, dass viele – aber nicht alle! – EU-Länder Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen haben. In einigen Fällen ist in diesen Abkommen festgelegt, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind.
Fallbeispiel
Der Niederländer Joost ist zum Studium nach Belgien gezogen. Er arbeitet Teilzeit in einem Restaurant mit einem Vertrag nach belgischem Recht. Sein Arbeitgeber behält Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von seinem Monatslohn ein und zahlt für ihn Beiträge an die belgischen Behörden.
Während der Sommerferien arbeitet Joost Vollzeit in seiner Heimatstadt in den Niederlanden. Sein dortiger Arbeitgeber zahlt für ihn Beiträge an die niederländischen Steuerbehörden. Joost, der steuerlich in Belgien ansässig ist, hat zwei Möglichkeiten. Entweder beantragt er bei den niederländischen Behörden eine Rückerstattung und zahlt anschließend die entsprechenden Einkommensteuern in Belgien. Oder er meldet das in den Niederlanden erzielte Einkommen und die dort bereits bezahlten Steuern den belgischen Behörden, um stattdessen von ihnen eine Steuerentlastung zu erhalten. In jedem Fall vermeidet Joost eine Doppelbesteuerung.