Fragen und Antworten - Meldung der Anwesenheit bei Aufenthalten unter 3 Monaten

NEIN. Als Norweger/-in dürfen Sie sich ohne Vorbedingungen oder Formalitäten bis zu drei Monaten in Spanien aufhalten. Sie müssen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

In anderen Ländern müssen Sie eventuell den Ortsbehörden tirrapportaw il-preżenza tagħkom, auch wenn Sie sich weniger als drei Monate dort aufhalten. Die Behörden dürfen jedoch nicht von Ihnen verlangen, Ihren Wohnsitz anzumelden.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 19/10/2023
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