Menü

Projekte für Netto-Null-Technologien – Genehmigungsverfahren

Wenn Ihr Unternehmen den Bau oder Ausbau einer Anlage in der EU plant, in der saubere Technologien wie Batterien, Solarpaneele oder Windturbinen hergestellt werden, benötigen Sie Genehmigungen. Manche dieser Projekte können als „strategische Projekte“ eingestuft werden. Mit diesem Status profitieren Sie von schnelleren Genehmigungsverfahren und erhalten Zugang zu Unterstützungsdiensten und Hilfsangeboten für die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten.

Was ist ein Projekt für Netto-Null-Technologien?

Projekte für Netto-Null-Technologien sind Industrie- bzw. Fertigungsprojekte

  • zur Herstellung von Technologien, die Treibhausgasemissionen verringern (z. B. Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen) oder
  • zur Ausweitung der Produktion und des Einsatzes dieser Technologien in Europa

Einige Beispiele:

  • Bau oder Ausbau von Anlagen für saubere Technologien
  • Fertigung von Ausrüstung für erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CO₂-Abscheidung oder Stromnetze
  • Aufbau von Lieferketten für wichtige Netto-Null-Technologien

Warnhinweis

Auf dieser Seite geht es um Fertigungsprojekte. Für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder zum Betrieb von Energieinfrastrukturen gelten möglicherweise andere Genehmigungsvorschriften.

Welche Genehmigungen werden benötigt?

Projekte für die Herstellung von Netto-Null-Technologien erfordern in der Regel Genehmigungen, da sie den Bau, die Erweiterung oder den Betrieb von Industrieanlagen und -infrastrukturen umfassen.

Je nach Projekt benötigten Sie möglicherweise

  • Vorab- und Baugenehmigungen
  • Umweltgenehmigungen (z. B. Emissionen, Lärm, Folgenabschätzungen)
  • energiebezogene Genehmigungen (z. B. für den Anschluss an das Stromnetz oder zur Stromerzeugung)
  • Genehmigungen für die Veränderung oder den Betrieb von Industrieanlagen

Wie funktioniert das Genehmigungsverfahren?

Genehmigungen werden auf nationaler Ebene (bzw. manchmal auf regionaler oder lokaler Ebene) erteilt. Um Ihr Projekt voranzubringen, sollten Sie sich an die für Genehmigungsfragen zuständige zentrale Kontaktstelle in Ihrem EU-Land wenden. Diese nationale Kontaktstelle wird Sie im Genehmigungsprozess begleiten.

Die zentrale Kontaktstelle

  • fungiert als Hauptanlaufstelle für administrative Angelegenheiten
  • teilt Ihnen mit, welche Genehmigungen Sie für Ihr Projekt benötigen
  • erläutert, welche Verfahren und Fristen für Umwelt-, Bau- und Energiegenehmigungen gelten
  • hilft bei der Koordinierung zwischen den Behörden, die an der Erteilung verschiedener Genehmigungen und Zulassungen beteiligt sind

Finden Sie die in Ihrem Land für Netto-Null-Projekte zuständige zentrale Kontaktstelle.

Fallbeispiel

Bau einer Fertigungsanlage für Solarpaneele

Ein kleines Unternehmen in Portugal plant den Bau einer Fertigungsanlage für Solarpaneele. Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, benötigt das Unternehmen verschiedene Genehmigungen, beispielsweise eine Baugenehmigung, Umweltgenehmigungen und eine Genehmigung für den Anschluss der Anlage an das Stromnetz. Das Unternehmen wendet sich an die zentrale Kontaktstelle in seinem Land. Diese gibt Auskunft darüber, welche Genehmigungen benötigt werden, stellt fest, welche Behörden beteiligt sind, und begleitet das Unternehmen im Genehmigungsverfahren.

Was ist ein strategisches Projekt für Netto-Null-Technologien?

Bestimmte Projekte für Netto-Null-Technologien, die eine wichtige Bedeutung für die Cleantech-Industrie in der EU haben, können von einer nationalen Behörde als „strategische Projekte für Netto-Null-Technologien“ eingestuft werden. Diese Projekte erhalten besondere Priorität.

Strategische Projekte für Netto-Null-Technologien können von folgenden Vorteilen profitieren:

  • zügige administrative Bearbeitung und schnellere Genehmigungsverfahren (in der Regel zwischen 9 und 18 Monaten)
  • Unterstützung auf EU-Ebene durch die „Net-Zero Europe“-Plattform, einschließlich Finanzierungsberatung
  • Eilbehandlung von Gerichts- und Streitbeilegungsverfahren
  • gestraffte Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen

Ihr Projekt kann als strategisches Projekt eingestuft werden, wenn es darin um Folgendes geht:

  • Herstellung von Netto-Null-Technologien
  • CO₂-Abscheidung und -Speicherung oder
  • Infrastruktur für den Transport von abgeschiedenem CO₂

Außerdem muss es zu mindestens einem der folgenden Ziele beitragen:

  • Fertigungskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der EU ausbauen
  • Abhängigkeit von Importen von Netto-Null-Technologien verringern
  • ökologische Nachhaltigkeit verbessern oder Emissionen senken

Antragsverfahren

Wenn Sie möchten, dass Ihr Projekt als strategisches Projekt anerkannt wird, gelten je nach Art des Projekts und der Unterstützung, die es bereits erhält, unterschiedliche Verfahren für die Antragstellung.

In den meisten Fällen müssen Sie das von der Europäischen Kommission bereitgestellte Standard-Antragsformular ausfüllen und einreichen. In bestimmten Fällen gilt ein vereinfachtes Verfahren.

Standard-Antragsverfahren Öffnen Schließen

Antrag vorbereiten

Dazu müssen Sie

  • Ihr Projekt beschreiben (Standort, Technologie, Entwicklungsstadium)
  • darlegen, wie es zu den Netto-Null-Zielen der EU beiträgt
  • die erwarteten Auswirkungen des Projekts auf Industrie und Klima skizzieren
  • Belege dafür vorlegen, dass das Projekt die Kriterien für strategische Projekte erfüllt

Für die meisten Anträge müssen Sie außerdem Folgendes vorlegen:

  • einen Geschäftsplan, der die finanzielle Tragfähigkeit aufzeigt
  • einen vorläufigen Projektzeitplan
  • Belege

Antrag einreichen

Um Ihren Antrag einzureichen, müssen Sie zunächst ein EU-Login-Konto anlegen und dann das Online-Antragsformular ausfüllen, das auf der Website der Kommission zu strategischen Projekten für Netto-Null-Technologien verfügbar ist.

Um den fertigen Antrag zur Prüfung an das zuständige EU-Land zu übermitteln, können Sie die gesicherte Plattform der Kommission verwenden.


Prüfung abwarten

  • Zunächst wird kontrolliert, ob Ihr Antrag vollständig ist.
  • Der Antrag wird von dem EU-Land geprüft, in dem das Projekt durchgeführt werden soll.
  • Sie sollten innerhalb eines Monats, nachdem Ihr Antrag für vollständig befunden wurde, eine Entscheidung erhalten.

Bei Ablehnung Ihres Antrags

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie ihn der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen. Die Bewertung der Kommission hebt die Entscheidung des EU-Landes nicht auf, kann aber zusätzliche Orientierung und Unterstützung bieten.

Weitere Informationen, Antragsformulare und Hinweise finden Sie auf der Website der Kommission zu strategischen Projekten für Netto-Null-Technologien.

Vereinfachtes Verfahren Öffnen Schließen

Einige Projekte können für ein vereinfachtes Verfahren infrage kommen. Dies kann dann der Fall sein, wenn das Projekt bereits im Rahmen bestimmter EU-Finanzierungsprogramme oder strategischer Initiativen bewertet wurde. Zudem kann dies auch für bestimmte Fertigungsprojekte für Netto-Null-Technologien gelten, die in weniger entwickelten Regionen oder Übergangsregionen durchgeführt werden.

In diesem Fall wird kein vollständiges Antragspaket benötigt; es reicht aus, ein schriftliches Ersuchen in Form eines Formulars einzureichen.

Beispiele hierfür sind Projekte, die unterstützt werden

Weitere Informationen, Antragsformulare und Hinweise finden Sie auf der Website der Kommission zu strategischen Projekten für Netto-Null-Technologien.

Finanzierung und sonstige Unterstützung

Für Projekte für Netto-Null-Technologien gibt es ein breites Spektrum an Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die über den Netto-Null-Navigator zu finden sind.

Dieses Tool hilft Ihnen bei der Suche nach

  • Finanzierungsquellen auf EU- und nationaler Ebene
  • Beratungsdiensten
  • Unterstützungsangeboten für die Projektentwicklung

Siehe auch

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 23/06/2026
Seite weiterempfehlen