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Letzter Stand: 12/2012
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Nur wenn Sie im Ausland arbeiten wollen, nicht für Studienzwecke.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikationen außerhalb der EU erworben haben, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob Sie die Anerkennung dieser Qualifikationen beantragen können.
Wenn Sie als Physiotherapeut/-in dauerhaft in der Schweiz arbeiten möchten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Alle Dokumente müssen in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst sein.
Sie können Dokumente in anderen Sprachen vorlegen, diese müssen aber jeweils von einer beglaubigten Übersetzung begleitet sein, die von einem amtlich anerkannten Übersetzer in einem beliebigen EU-Land oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz angefertigt wurde.
Wenn Sie Kopien einreichen, müssen diese von der Behörde, die das urprüngliche Dokument ausgestellt hat, einem/ Konsulat/einer Botschaft oder notariell beglaubigt sein.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Tel.: + 41 0900 733 276
Internet
Deutsch
Wenn Sie Ihre Dokumente abgeschickt haben, müssen die Behörden innerhalb
Zwischen 500 und 940 Franken (rund 410 – 780 Euro). Zusammen mit dem Antragsformular erhalten Sie eine Rechnung und Zahlungsanweisungen.
Die Schweiz wendet die EU-Vorschriften zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen nicht an. Im Rahmen eines Abkommens mit der EU können Sie jedoch in der Schweiz gelegentlich an höchstens 90 Tagen pro Jahr arbeiten.
Wenn Sie dies tun wollen, müssen Sie dieselben Dokumente einschicken, die auch für eine dauerhafte Arbeit verlangt werden (klicken Sie auf die Registerkarte „Daueraufenthalt“).
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