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Letzter Stand: 12/2012
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Nur wenn Sie im Ausland arbeiten wollen, nicht für Studienzwecke.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikationen außerhalb der EU erworben haben, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob Sie die Anerkennung dieser Qualifikationen beantragen können.
Wenn Sie als Physiotherapeut/-in dauerhaft in Luxemburg arbeiten möchten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Aus der Bescheinung muss hervorgehen, dass Sie berechtigt sind, als Physiotherapeut/-in zu arbeiten – dass Sie also nicht suspendiert, für ungeeignet erklärt oder anderweitig von der Berufsausübung ausgeschlossen sind.
Reichen Sie Arbeitsverträge oder Bescheinigungen von Arbeitgebern ein, aus denen hervorgeht, dass Sie als Physiotherapeut/-in gearbeitet haben; die Dauer Ihrer Beschäftigung muss ebenfalls ersichtlich sein.
Alle Dokumente müssen in Deutsch, Französisch oder Englisch abgefasst sein. Sie können Dokumente in anderen Sprachen vorlegen, diese müssen aber jeweils von einer beglaubigten Übersetzung begleitet sein, die von einem amtlich anerkannten Übersetzer in Luxemburg oder einem anderen EU-Land oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz angefertigt wurde.
Um einen amtlich anerkannten Übersetzer zu finden, können Sie sich an den einschlägigen nationalen Übersetzerverband
wenden.
Wenn Sie Kopien einreichen, müssen diese von der Behörde, die das urprüngliche Dokument ausgestellt hat, einem/ Konsulat/einer Botschaft oder notariell beglaubigt sein.
Sie müssen Ihren Antrag auf dem Postweg einreichen. Wir empfehlen Ihnen Einschreiben, um Verlust von Dokumenten zu vermeiden. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
Ministère de l'Education nationale et de la Formation professionnelle
Nationales Bildungsministerium
29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Tel.: +352 247 859 10
E-Mail: danielle.duhr@men.lu
Nationales Bildungsministerium von Luxemburg
Wenn Sie Ihre Dokumente abgeschickt haben, müssen die Behörden innerhalb
Kostenlos
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation außerhalb der EU erworben haben, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob Sie die Anerkennung dieser Qualifikation beantragen können.
Wenn Sie als Physiotherapeut/-in vorübergehend in Luxemburg arbeiten möchten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Die Behörden werden Ihre Berufsqualifikationen prüfen, bevor Sie mit der Arbeit beginnen können. Die Erklärung ist ein Jahr gültig.
Aus der Bescheinung muss hervorgehen, dass Sie berechtigt sind, als Physiotherapeut/-in zu arbeiten – dass Sie also nicht suspendiert, für ungeeignet erklärt oder anderweitig von der Berufsausübung ausgeschlossen sind.
Reichen Sie Arbeitsverträge oder Bescheinigungen von Arbeitgebern ein, aus denen hervorgeht, dass Sie als Physiotherapeut/-in gearbeitet haben; die Dauer Ihrer Beschäftigung muss ebenfalls ersichtlich sein.
Alle Dokumente müssen in Deutsch, Französisch oder Englisch abgefasst sein. Sie können Dokumente in anderen Sprachen vorlegen, diese müssen aber jeweils von einer beglaubigten Übersetzung begleitet sein, die von einem amtlich anerkannten Übersetzer in Luxemburg oder einem anderen EU-Land oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz angefertigt wurde.
Um einen amtlich anerkannten Übersetzer zu finden, können Sie sich an den einschlägigen nationalen Übersetzerverband
wenden.
Wenn Sie Kopien einreichen, müssen diese von der Behörde, die das urprüngliche Dokument ausgestellt hat, einem/ Konsulat/einer Botschaft oder notariell beglaubigt sein.
Ministère de l'Education nationale et de la Formation professionnelle
Nationales Bildungsministerium
29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Tel.: +352 247 859 10
E-mail: danielle.duhr@men.lu
Nationales Bildungsministerium von Luxemburg
Wenn Sie Ihre Dokumente abgeschickt haben, müssen die Behörden innerhalb
Kostenlos
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?
Bürgerbeauftragter – Luxemburg (erst nachdem Sie gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde Berufung eingelegt haben und ein zweites Mal abgelehnt wurden)
36, Rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel.: +352 26 27 01 01
Telefax: +352 26 27 01 02
E-mail: ombudsman@ombudsman.lu
Internet: http://www.ombudsman.lu/accueil.html
Nationale Kontaktstelle für Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen:
Ministerium für Hochschulen und Forschung
CEDIES
209, route d’Esch, L-1471 Luxemburg
Tel.: +352 247 88664
Fax: +352 26 190104
Email:raymond.harsch@mesr.etat.lu
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