Fairer Wettbewerb - Österreich
Letzter Stand 09/2012
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Rechtliche Anforderungen
Das Wettbewerbsgesetz regelt den Wettbewerb in Österreich.
Das Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen soll die Nahversorgung der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen.
Das Kartellgesetz umfasst neben einem Kartellverbot auch die Vorschrift, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen dürfen. Beschränkungen gibt es bei Zusammenschlüssen von Firmen, deren jährliche Umsatzmenge gewisse Grenzen überschreitet. Es enthält auch Bestimmungen zu Strafen bei Verstößen sowie zu den Verfahren vor dem Kartellgericht und dem Kartellobergericht.
Detaillierte Wettbewerbsbestimmungen (z. B. zu irreführenden Geschäftspraktiken) enthält auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Nationale Wettbewerbsbehörden
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist ein beratendes Organ, dessen Aufgabe die Untersuchung und Bekämpfung vermuteter oder drohender Wettbewerbsverzerrungen oder beschränkungen ist. Sie regelt auch die Umsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln in Österreich und nimmt Anmeldungen von Firmenzusammenschlüssen sowie Beschwerden bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht entgegen.
Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen strengen Vorschriften.
Verwaltungsverfahren
Rechtsstreitigkeiten
Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Betroffene eine Beschwerde an die Bundeswettbewerbsbehörde richten.
Das Kartellgericht wird bei Verstößen gegen das Kartellgesetz auf Antrag tätig. Verfahren vor dem Kartellgericht (auf Abstellung oder Feststellung einer Zuwiderhandlung bzw. Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern) werden im Außerstreitverfahren entschieden. Weitere Informationen siehe nachstehender Link:
Von Wettbewerbsverstößen betroffene Mitbewerber können eine Klage auf Unterlassung einbringen.
Die Klage kann auch über die zuständige Vertretungsbehörde (z. B. Fachgruppe der Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund, Arbeiterkammer) eingebracht werden.
Wenn durch einen Wettbewerbsverstoß auch Interessen in einem anderen Mitgliedstaat der EU beeinträchtigt werden, können auch die im jeweiligen Staat zum Schutz der Verbraucherinteressen berechtigten Stellen eine Klage einbringen.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.
Programme
Im österreichischen Wettbewerbsrecht ist ein Kronzeugenprogramm (Leniency Program) wie in anderen EU-Staaten verankert.
Unternehmen, die in einem Ermittlungsverfahren freiwillig und uneingeschränkt Informationen zu einem Kartell offen legen, können die ansonsten verhängten Geldbußen ganz oder teilweise erlassen werden. Weitere Informationen sind dem Leniency-Handbuch zu entnehmen:
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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