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Fairer Wettbewerb - Österreich

Letzter Stand 09/2012

Rechtliche Anforderungen

Das Wettbewerbsgesetz regelt den Wettbewerb in Österreich.

Das Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen soll die Nahversorgung der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen.

Das Kartellgesetz umfasst neben einem Kartellverbot auch die Vorschrift, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen dürfen. Beschränkungen gibt es bei Zusammenschlüssen von Firmen, deren jährliche Umsatzmenge gewisse Grenzen überschreitet. Es enthält auch Bestimmungen zu Strafen bei Verstößen sowie zu den Verfahren vor dem Kartellgericht und dem Kartellobergericht.

Detaillierte Wettbewerbsbestimmungen (z. B. zu irreführenden Geschäftspraktiken) enthält auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Nationale Wettbewerbsbehörden

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist ein beratendes Organ, dessen Aufgabe die Untersuchung und Bekämpfung vermuteter oder drohender Wettbewerbsverzerrungen oder beschränkungen ist. Sie regelt auch die Umsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln in Österreich und nimmt Anmeldungen von Firmenzusammenschlüssen sowie Beschwerden bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht entgegen.

Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen strengen Vorschriften.

Verwaltungsverfahren

Rechtsstreitigkeiten

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Betroffene eine Beschwerde an die Bundeswettbewerbsbehörde richten.

Das Kartellgericht wird bei Verstößen gegen das Kartellgesetz auf Antrag tätig. Verfahren vor dem Kartellgericht (auf Abstellung oder Feststellung einer Zuwiderhandlung bzw. Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern) werden im Außerstreitverfahren entschieden. Weitere Informationen siehe nachstehender Link:

Von Wettbewerbsverstößen betroffene Mitbewerber können eine Klage auf Unterlassung einbringen.

Die Klage kann auch über die zuständige Vertretungsbehörde (z. B. Fachgruppe der Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund, Arbeiterkammer) eingebracht werden.

Wenn durch einen Wettbewerbsverstoß auch Interessen in einem anderen Mitgliedstaat der EU beeinträchtigt werden, können auch die im jeweiligen Staat zum Schutz der Verbraucherinteressen berechtigten Stellen eine Klage einbringen.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.

Programme

Im österreichischen Wettbewerbsrecht ist ein Kronzeugenprogramm (Leniency Program) wie in anderen EU-Staaten verankert.

Unternehmen, die in einem Ermittlungsverfahren freiwillig und uneingeschränkt Informationen zu einem Kartell offen legen, können die ansonsten verhängten Geldbußen ganz oder teilweise erlassen werden. Weitere Informationen sind dem Leniency-Handbuch zu entnehmen:

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Netzwerk Enterprise Europe - Kontaktstellen

Das Enterprise Europe Network bietet Unternehmen durch seine Partner vor Ort Information und Beratung.

Wählen Sie hier Ihre nächste Kontaktstelle für persönliche Hilfe und Beratung:

Weitere Hilfe

Fachgruppen der Wirtschaftskammer Österreich sind erster Ansprechpartner für Unternehmen bei Fragen zum Wettbewerbsrecht.

Aufgabe des Bundeskartellanwalts ist die Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht. Darunter fallen nicht nur Kartellrechtsfälle im engeren Sinne, sondern auch Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung oder Zusammenschlussverfahren.

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb setzt sich für einen fairen Wettbewerb und die Chancengleichheit aller Unternehmer ein.