Am 1. Januar 1993 wurde der auf den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital gegründete Binnenmarkt ins Leben gerufen. Heute bleibt ein stärkerer Binnenmarkt mehr denn je unsere größte Errungenschaft. Mehr als 500 Millionen Menschen und 22 Millionen Unternehmen in ganz Europa bringt er Rechte und Möglichkeiten. Ich bin zuversichtlich, dass dieser Leitfaden allen Europäerinnen und Europäern helfen wird, die Vorteile des Binnenmarktes voll auszuschöpfen. Ich bin zuversichtlich, dass „Ihr Europa“ allen Europäerinnen und Europäern helfen wird, die Vorteile des Binnenmarktes voll auszuschöpfen!“
In den letzten 20 Jahren hat der Binnenmarkt die Art und Weise verändert, wie wir europaweit arbeiten, lernen, ein- und verkaufen. Vor 20 Jahren war ein kurzer Ausflug in ein Nachbarland keine leichte Sache: Wahrscheinlich begann er an einem Geldwechselschalter, ein eventueller Besuch beim Arzt oder in einem Krankenhaus war mit viel Papierkram verbunden, und selbst für die kleinsten Andenken war Zoll zu entrichten. Und wenn dann zuhause ein Problem mit dem Andenken auftauchte, brauchten Sie gar nicht erst an eine Erstattung zu denken. Auch konnten Sie nie Gewissheit haben, dass der Gegenstand sicher war, denn in Europa galten unterschiedliche Normen.
Und wenn Sie 1992 ein Unternehmen besaßen, mussten Sie große bürokratische Hindernisse überwinden, wenn Sie im Ausland Handel treiben oder dort Ihre Dienste anbieten wollten.
In den vergangenen 20 Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Als Einzelperson oder Unternehmen hat Ihnen der EU-Binnenmarkt konkrete Vorteile gebracht. Sie können aus mehr, besseren und billigeren Waren und Dienstleistungen wählen. In allen Ländern genießen Sie als Unternehmen und Verbraucher den gleichen hohen Schutz. Und Sie können in einem EU-Markt mit 500 Millionen Menschen ein Unternehmen gründen, Ihre Produkte verkaufen und gewerblich tätig werden.
„Ihr Europa“ wird Ihnen helfen, die vielen Möglichkeiten des Binnenmarktes zu erkennen und zu nutzen. In einigen Bereichen gelten ähnliche Regeln sogar auch außerhalb der EU (in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz).