Last checked: 23-11-2022

Slowakei - Reisen in Zeiten von Corona und nationale Gesundheitsvorschriften, digitales COVID-Zertifikat der EU

Die Informationen auf dieser Seite stammen von Reopen.eu – informieren Sie sich dort über aktuelle Entwicklungen.

Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Für den Originaltext wählen Sie Englisch.

Um während der Corona-Pandemie ein sicheres Reisen zu gewährleisten, haben sich die EU-Länder auf einen koordinierten Ansatz bei Einschränkungen des freien Verkehrs geeinigt. In den EU-Vorschriften wird nun der gültige Status im digitalen COVID-Zertifikat der EU berücksichtigt.

Informationen über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU sind online verfügbar. Sie bieten Reisenden aktuelle Informationen über etwaige besondere Vorschriften sowie Daten über Infektionsraten.

Informieren Sie sich über etwaige spezifische Maßnahmen bei Reisen nach Slowakei.

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Land?

In der Slowakei wurden die COVID-19-Reisebeschränkungen aufgehoben. Reisende sind nicht verpflichtet, einen Impfnachweis, eine Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis vorzulegen. 

Erfahren Sie mehr:

Behörde für öffentliche Gesundheit


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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land von außerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder eines assoziierten Schengen-Landes?

In der Slowakei wurden die COVID-19-Reisebeschränkungen aufgehoben. Reisende sind nicht verpflichtet, einen Impfnachweis, eine Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis vorzulegen. 

Erfahren Sie mehr:

Behörde für öffentliche Gesundheit


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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Darf ich durch dieses Land reisen?

Die Durchfuhr durch die Slowakei ist ohne weitere Einschränkungen gestattet.

Nationale Gesundheitsmaßnahmen

Alle Dienstleistungen und Geschäfte sind für alle Personen offen, unabhängig von ihrem Impfstatus.

Erfahren Sie mehr: 

Behörde für öffentliche Gesundheit

Beschränkungen auf regionaler oder lokaler Ebene

Jeder Distrikt in der Slowakei wird wöchentlich anhand seiner epidemiologischen Situation bewertet und nach den im Covid Automat festgelegten Bedingungen farblich klassifiziert.

Die aktuelle Situation in den Bezirken ist abrufbar unter https://korona.gov.sk

Muss in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden?

Das Tragen eines Atemschutzgeräts ist für Patienten und Personal in Gesundheitseinrichtungen sowie für Kunden in Apotheken obligatorisch.

Sicherheitsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln gelten keine Einschränkungen.

Karanténa

Dauer der obligatorischen Isolierung (bei positiver Prüfung):

  • Für alle Personen mit positiven Testergebnissen ohne Symptome beträgt die obligatorische Isolationsdauer 5 Tage (ab der positiven Testzeit). Für Personen mit Symptomen wird die Dauer von einem anwesenden GP bestimmt.

Es ist obligatorisch, ein Atemschutzgerät mindestens 5 Tage nach dem Ende der Isolierung zu tragen.

Bei direktem Kontakt mit einer positiven Person gibt es keine obligatorische Quarantäne. Die Quarantäne kann von einem behandelnden Arzt entschieden werden.

Erfahren Sie mehr:

Behörde für öffentliche Gesundheit

Digitale COVID-Zertifikate der EU

Informationen zu „In der Slowakei ausgestellten digitalen COVID-Zertifikaten der EU“

Der Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses ist für den Zugang zu Innenräumen oder öffentlichen Räumen nicht erforderlich. Das „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) oder gleichwertige Dokumente sind für die Einreise nicht erforderlich. Lesen Sie den Abschnitt Maßnahmen, um mehr zu erfahren.

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Das „Digitale COVID-Zertifikat der EU“ (EUDCC) ist ein digitaler Nachweis, der in allen EU-Ländern gültig ist, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, sich von COVID-19 erholt hat oder ein negatives Testergebnis erhalten hat. Für die Ausstellung der Bescheinigung sind dienationalen Behörden zuständig.

Erfahren Sie mehr:
EUDCC – Fragen und Antworten
EUDCC – Factsheet

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