Navigationsleiste
Letzter Stand: 12/2012
deenfrnl
bgen
daen
deen
enet
enfisv
enfr
elen
en
en
enit
enlv
en
enlt
deenfr
enmt
ennl
en
deen
enpl
enpt
enro
ensv
deenfrit
ensk
ensl
enes
csen
enhu
en
elen
Was bleibt von Ihrem Bruttoeinkommen in Deutschland nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig?
Interaktiver Abgabenrechner – Deutschland
Der Einkommensteuersatz steigt progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen, und zwar von 14% bis auf 45%.
Wenn Sie Mitglied in einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind, zahlen Sie Kirchensteuer. Sie beträgt 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9% (in anderen Bundesländern) Ihrer Einkommen-steuer.
Außerdem wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% Ihrer Einkommensteuer erhoben.
Berücksichtigt werden:
Ihr Arbeitgeber zieht die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Gehalt ab.
Ist Ihr Gehalt Ihre einzige Einkommensquelle? – In diesem Fall brauchen Sie keine Steuererklärung abzugeben.
Sie möchten eine Steuererklärung abgeben, um bestimmte Steuerfreibeträge nutzen zu können? – Dann schicken Sie diese vor Ende Mai des Folgejahres an Ihr Finanzamt.
Ihr Finanzamt
informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Eingehendere Beratung können Sie von Steuerberatern oder Anwälten erhalten. Diese Personen können Sie auch vertreten.
Sie können Ihren Steuerbescheid beim Finanzamt
anfechten und erforderlichenfalls in weiterer Folge beim Finanzgericht Klage erheben. Sie haben einen Monat Zeit, einen Bescheid anzufechten.
Deutsche Regierung – Informationen zur Einkommensteuer
Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte in der EU.
Anlaufstellen