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Passagierrechte

Letzter Stand: 06/2012

Luftsicherheit

Bei Reisen in ein anderes EU-Land müssen Sie beim Packen und beim Einsteigen ins Flugzeug bestimmte Sicherheitsbestimmungen beachten:

  • Flüssigkeiten, die im Handgepäck in die Kabine mitgeführt werden, wie Getränke, Zahnpasta, kosmetische Cremes oder Gel, müssen in einem transparenten Plastikbeutel - mit einem Volumen von maximal 1 Liter - verpackt sein und kein Behälter darf mehr als 100 ml Flüssigkeit enthalten. Behälter mit mehr als 100 ml Inhalt gehören in das aufgegebene Gepäck. Medikamente und Babynahrung sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Scharfe Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden könnten, dürfen nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Dazu zählen auch alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Korkenzieher und Scheren, die Sie in Ihr aufgegebenes Reisegepäck packen müssen.
  • Explosionsgefährliche oder entzündliche Gegenstände - beispielsweise Feuerwerkskörper oder Farbe in Spraydosen, Chemikalien und toxische Substanzen wie Säuren - sind auf Flügen verboten.
  • Das Mitführen von Waffen jeglicher Art an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet.

Weitere Informationen:

  • Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck pdf English
  • Liste verbotener Gegenstände im aufgegebenen Gepäck pdf English

Eine umfassende Liste verbotener Gegenstände finden Sie auf dem Internetauftritt Ihres Flughafens. Sie können auch vor Reisebeginn bei Ihrer Fluggesellschaft nachfragen.

Zur allgemeinen Sicherheit werden alle Gepäckstücke durchleuchtet oder anderweitig kontrolliert, bevor sie in die Sicherheitszonen am Flughafen mitgenommen werden dürfen.

Die Türen zum Cockpit sind immer verschlossen, um nicht berechtigten Personen den Zugang zu verwehren.

Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen

Alle Fluggesellschaften, deren Flüge in der EU beginnen oder enden, müssen bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. Wenn Sie außerhalb Europas reisen und Bedenken bezüglich der Sicherheit eines Flugzeugs haben, können Sie auf unserer Schwarzen Liste von Luftfahrtunternehmen nachsehen.

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Footnote

In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz

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