Navigationsleiste

Passagierrechte

Letzter Stand : 08/2010

Luftsicherheit

Wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, sollten Sie beim Packen und bei Reiseantritt gewisse Sicherheitsvorschriften beachten:

  • Flüssigkeiten wie Getränke, Zahnpasta, Cremes oder Gels, die im Handgepäck mit in die Kabine genommen werden, müssen in einen transparenten Plastikbeutel mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 1 Liter verpackt sein, und jeder Behälter darf maximal 100 ml der jeweiligen Flüssigkeit enthalten. Behälter, die mehr als 100 ml fassen, gehören in das aufgegebene Gepäck. Diese Mengenbeschränkung gilt nicht für Medikamente und Babynahrung.
  • Jegliche scharfe Objekte, die als Waffen verwendet werden könnten, dürfen nicht mit in die Fluggastkabine genommen werden. Dazu zählen auch alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Korkenzieher und Scheren, die daher im aufgegebenen Gepäck verstaut werden sollten.
  • Explosionsgefährliche oder entzündliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder Farbe in Sprühdosen, Chemikalien und toxische Substanzen, z. B. Säuren, sind auf dem Flug verboten.
  • An Bord des Flugzeugs sind keinerlei Waffen gestattet.

Auf den Webseiten der entsprechenden Fluggesellschaften finden Sie eine umfassende Liste der verbotenen Gegenstände; Sie können auch rechtzeitig vor Reisebeginn direkt bei der Fluggesellschaft nachfragen.

Zur allgemeinen Sicherheit werden die mitgeführten Gepäckstücke durchleuchtet oder anderweitig kontrolliert, bevor diese in die Sicherheitszonen am Flughafen transportiert werden dürfen.

Die Türen zum Cockpit sind immer verschlossen, um nicht berechtigten Personen den Zugang zu verwehren.

Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen

Alle Fluggesellschaften mit Flügen, deren Start- oder Zielpunkt in der EU liegt, müssen bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. Wenn Sie außerhalb Europas reisen und Bedenken bezüglich der Sicherheit des Flugzeugs haben, können Sie in der Schwarzen Liste der EU über Luftfahrunternehmen nachschauen. Die in dieser Liste enthaltenen Fluggesellschaften erfüllen die Sicherheitsbestimmungen der EU nicht vollständig und dürfen daher nicht im europäischen Luftraum fliegen.

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?

Footnote

In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz

Retour au texte en cours.

In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz

Retour au texte en cours.