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Letzter Stand : 08/2010
Wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, sollten Sie beim Packen und bei Reiseantritt gewisse Sicherheitsvorschriften beachten:
Auf den Webseiten der entsprechenden Fluggesellschaften finden Sie eine umfassende Liste der verbotenen Gegenstände; Sie können auch rechtzeitig vor Reisebeginn direkt bei der Fluggesellschaft nachfragen.
Zur allgemeinen Sicherheit werden die mitgeführten Gepäckstücke durchleuchtet oder anderweitig kontrolliert, bevor diese in die Sicherheitszonen am Flughafen transportiert werden dürfen.
Die Türen zum Cockpit sind immer verschlossen, um nicht berechtigten Personen den Zugang zu verwehren.
Alle Fluggesellschaften mit Flügen, deren Start- oder Zielpunkt in der EU liegt, müssen bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. Wenn Sie außerhalb Europas reisen und Bedenken bezüglich der Sicherheit des Flugzeugs haben, können Sie in der Schwarzen Liste der EU über Luftfahrunternehmen
nachschauen. Die in dieser Liste enthaltenen Fluggesellschaften erfüllen die Sicherheitsbestimmungen der EU nicht vollständig und dürfen daher nicht im europäischen Luftraum fliegen.
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz