Navigationsleiste
Letzter Stand: 10/2012
In der EU haben Sie Anspruch auf grundlegende, erschwingliche Online-Dienste von guter Qualität in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
Das bedeutet, dass es in Ihrem Land mindestens einen Diensteanbieter geben muss, der Ihnen solche Dienste bereitstellen kann. Im EU-Recht wird dieser Betreiber „Universaldienstanbieter“ genannt.
Weitere Informationen erhalten Sie von der nationalen Regulierungsbehörde
English Ihres Landes. Diese stellt für Sie den Kontakt zu Ihrem Universaldienstanbieter her.
Jack ist in eine abgelegene ländliche Gegend in Schottland gezogen und will dort in seinem neuen Haus einen Internetanschluss einrichten lassen. Nachdem ihm mehrere Unternehmen mitgeteilt haben, dass ihr Netz seine Gegend nicht abdeckt, findet er schließlich den Universaldienstanbieter in Schottland heraus. Er wendet sich an dieses Unternehmen, das ihm einen Internetanschluss bereitstellt.
Wenn Sie einNutzer mit Behinderungen sind, haben Sie Anspruch auf eine Auswahl verfügbarer Anbieter und auf Dienste, die den von den meisten Verbrauchern genutzten gleichwertig sind.
Eventuell haben Sie auch Anrecht auf Spezialgeräte zur Ermöglichung des Zugangs, die Ihnen Ihr Diensteanbieter zur Verfügung stellt, wie Vergrößerungssoftware oder Bildschirmleser, wenn Sie sehbehindert sind.
Ihre nationale Regulierungsbehörde
English kann Sie möglicherweise zu diesen Rechten auf Barrierefreiheit eingehender informieren.
Véronique aus Frankreich ist sehbehindert und benötigt eine besondere Unterstützung, um Webseiten lesen zu können.
Eine Freundin gibt ihr den Rat, sich bei dem französischen Universaldienstanbieter nach der Möglichkeit zu erkundigen, einen Bildschirmleser zu bekommen. Der Anbieter liefert Véronique die benötigte Software.
Ihre personenbezogenen Daten müssen hinreichend geschützt werden.
Sie haben Anspruch darauf,
Für genauere Informationen über den Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich an Ihre nationale Datenschutzbehörde
English.
María aus Spanien verbringt viel Zeit damit, im Internet mit Freunden zu chatten. Doch nachdem sie einige Geschichten in den Medien gelesen hat, macht sie sich allmählich Sorgen, ob ihr Diensteanbieter ihre Nachrichten verfolgen könnte.
Eine schnelle Überprüfung auf dem Internetauftritt der spanischen Datenschutzbehörde bestätigt María ihr Recht auf Vertraulichkeit, wenn sie online ist. Sie sieht, was ihr Diensteanbieter mit ihren personenbezogenen Daten tun darf und was nicht, und informiert sich über praktische Fragen wie die Verwendung von Cookies.
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?