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Entsendung ins Ausland

Letzter Stand: 12/2012

Sozialversicherung

Als Staatsangehöriger eines EU-Landes können Sie befristet in einem anderen EU-Land beschäftigt sein und im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes (des Landes, in dem Sie in der Regel arbeiten) versichert bleiben.

Die Entsendung in ein anderes EU-Land als Arbeitnehmer oder selbständig Erwerbstätiger wirkt sich nicht auf Ihre Sozialversicherungsansprüche bzw. jene Ihrer Familie (Gesundheitsversorgung, Familienleistungen, Invaliden- oder Altersrente usw.) aus.

Vor der Abreise

Sie ziehen für die gesamte Dauer Ihrer Entsendung ins Ausland?

  • Fordern Sie bei der Krankenkasse Ihres Heimatlandes das Formular S1 an (früher: Formular E 106). Damit haben Sie und Ihre Familie während Ihres Auslandsaufenthalts Anspruch auf Gesundheitsversorgung.
  • Legen Sie das Formular S1 bei der Ankunft der Krankenkasse Ihres Gastlandes vor.

Sie halten sich jeweils nur kurz im Ausland auf?

In diesem Fall benötigen Sie lediglich eine Europäische Krankenversicherungskarte. Diese erhalten Sie von der Krankenkasse oder Sozialversicherungsbehörde in Ihrem Heimatland.

Unterschiede zwischen den Sozialversicherungssystemen

Informieren Sie sich vor der Abreise über das Sozialversicherungssystem des Landes, in das Sie ziehen, um Probleme und Missverständnisse zu vermeiden, die schwerwiegende Konsequenzen haben können:

Sozialversicherungssysteme der einzelnen Länder

Fallbeispiel

Das Land, in dem Sie arbeiten, kann kontrollieren, ob Ihr Krankenstand gerechtfertigt ist

Sergio aus Italien wurde als Bauarbeiter nach Luxemburg entsandt. Sein Arzt in Luxemburg hat ihn aufgrund einer Fingerverletzung einen Monat krankgeschrieben. Seine italienische Versicherung ist jedoch der Auffassung, dass eine derartige Verletzung keinen einmonatigen Krankenstand rechtfertigt und lehnt die Erbringung von Leistungen ab.

Zur Klärung der Situation kann die italienische Versicherung Sergio von einem Arzt ihrer Wahl untersuchen lassen, um festzustellen, ob der Krankenstand gerechtfertigt ist. Der Arzt muss anschließend einen Bericht an Sergios Versicherung übermitteln. Die Stellungnahme beider Ärzte ist für die Versicherung verbindlich.

Verlust des Arbeitsplatzes während der Entsendung

Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind von Ihrem Heimatland (dem Land, aus dem Sie entsandt wurden und das für Ihre Sozialversicherungsleistungen zuständig ist) zu erbringen.

Arbeitsunfall

Bei einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf

  • medizinische Behandlung vor Ort (im Gastland)
  • Einkommensersatz für die Ausfalldauer von Ihrem Heimatland.
Brauchen Sie weitere Hilfe?

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?

Footnote

oder als Staatsangehöriger von Island, Liechtenstein oder Norwegen

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In diesem Fall in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

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