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Sie sind als Beamter/Beamtin in einem EU-Land tätig und werden zur Arbeit in ein anderes Land entsandt (in eine Botschaft, ein Konsulat oder eine andere offizielle Einrichtung im Ausland). Es kann auch sein, dass Sie als Beamte in einem Land tätig sind, jedoch aus privaten Gründen in einem anderen Land leben (Ihren Wohnsitz haben).
Wie wirkt sich der Umstand, dass Sie in einem anderen EU-Land leben und/oder arbeiten, auf Ihre Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft/Vaterschaft, Invalidität, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit sowie auf Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Frührenten, Sterbegeld und Familienleistungen aus? Wo sind Sie während Ihres Aufenthalts im Ausland steuerpflichtig?
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Siehe auch:
In diesem Fall in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz