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Diese Fragen gingen bei einer europäischen Verbraucherberatungsstelle ein und wurden von dieser beantwortet. Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie Ihr Europäisches Verbraucherzentrum vor Ort
English
.
JA - Nur Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die in ein Land außerhalb der EU reisen, haben die Möglichkeit, z. B. auf Flughäfen zollfrei („duty free“) einzukaufen. EU-Bürger müssen auch beim Einkauf in einem anderen EU-Land die Mehrwertsteuer zahlen.
Es gibt Fälle, in denen Sie von der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn Sie ein Auto in einem anderen EU-Land kaufen.
NEIN - Die EU hat derzeit 27 Mitgliedstaaten, doch nur die folgenden 17 Länder haben den Euro als Landeswährung eingeführt: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.
Weitere Länder haben sich bereits auf die Einführung des Euro vorbereitet.
JA -
Sie haben sieben Tage Zeit, um Ihre Meinung zu ändern und von einem Kauf zurückzutreten
. Dies gilt, wenn Sie Waren außerhalb eines Ladengeschäfts, also z. B. per Telefon oder Fax, im Versandhandel oder im Internet gekauft haben. Diese siebentätige Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Waren in Empfang nehmen.
JA - Wenn Sie im Internet gekaufte Waren oder Dienstleistungen erhalten, können Sie innerhalb von sieben Tagen entscheiden, ob Sie sie behalten wollen. Beachten Sie jedoch, dass das Fernabsatzrecht
bei Online-Auktionen, Finanzdienstleistungen sowie bei Buchungen in den Bereichen Transport, Unterkunft, Verpflegung und Freizeitaktivitäten nicht gilt.
Nur mit dem Einverständnis des Verkäufers. Sie wurden zwar per Briefpost eingeladen, doch Sie haben den Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Der Vertrag ist deshalb rechtskräftig. Lesen Sie das Kleingedruckte des Vertrags, um herauszufinden, unter welchen Bedingungen (bzw. ob überhaupt) Sie den Kauf widerrufen können.
Nach EU-Recht müssen mangelhafte Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist von zwei Jahren
nachgebessert oder ersetzt werden, ohne dass dem Verbraucher dadurch Kosten entstehen. Dies schließt auch die Versandkosten mit ein. Grundsätzlich muss der Verkäufer also sämtliche Versandkosten übernehmen, d. h. alle Kosten, die anfallen, wenn Sie den mangelhaften Fotoapparat an den Verkäufer schicken und der Verkäufer den reparierten Fotoapparat an Sie zurückschickt.
Der Verkäufer kann jedoch verlangen, den Fotoapparat zu überprüfen, um festzustellen, ob er bereits zum Zeitpunkt des Kaufes defekt war. In diesem Fall müssen Sie unter Umständen die Kosten für die Rücksendung des Fotoapparats selbst tragen und anschließend, wenn der Verkäufer bestätigt, dass der Fotoapparat zu diesem Zeitpunkt bereits defekt war, die Erstattung der Versandkosten beantragen.
JA - Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie ein mangelhaftes Produkt nachbessern oder ersetzen lassen, es sei denn, der Verkäufer kann Ihren Wunsch nicht erfüllen oder müsste dafür unverhältnismäßig hohe Kosten auf sich nehmen. Handelt es sich allerdings, wie in diesem Fall, um einen kleineren Mangel, wäre die Nachbesserung wohl die schnellste Lösung.
Es gelten besondere EU-Rechtsvorschriften
, wenn Sie von einem Verkäufer Waren kaufen, während dieser Sie zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz aufsucht, oder wenn der Kaufvertrag bei einer Veranstaltung außerhalb der Geschäftsräume des Händlers abgeschlossen wird.
Überprüfen Sie die Lieferbedingungen, die in dem von Ihnen unterschriebenen Vertrag festgelegt sind. Wenn die vertraglich festgelegte Lieferfrist bereits abgelaufen ist, sollten Sie beim Händler schriftlich Beschwerde einlegen. Wenn der Händler in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum vor Ort
English.
Die gesetzliche Garantiefrist beträgt EU-weit zwei Jahre. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Die gesetzliche Garantie deckt alle Mängel ab, die vermutlich bereits zum Zeitpunkt der Warenübergabe vorhanden waren und sich innerhalb von zwei Jahren offenbaren. Entscheidend sind hierbei jedoch die ersten sechs Monate nach dem Kauf:
Nach EU-Recht
müssen die Waren der Beschreibung des Verkäufers entsprechen, ihren vorgesehenen Zweck erfüllen sowie eine zufriedenstellende Qualität und Funktionsfähigkeit aufweisen.
Hoffentlich haben Sie die Rechnung mit den Informationen zum Verkäufer aufgehoben. Zuerst sollten Sie den Verkäufer kontaktieren, ihm das Problem erklären und sich erkundigen, ob der Fotoapparat repariert oder ersetzt werden kann. Ist dies nicht möglich, können Sie eine Erstattung der Kosten verlangen.
Wenn Sie vom Verkäufer keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Ihres Landes
English oder des Landes, in dem Sie die Ware gekauft haben, wenden.
NEIN, NICHT OHNE WEITERES - Nach EU-Recht muss Ihnen der Verkäufer die Möglichkeit anbieten, das defekte Fernsehgerät zu reparieren oder zu ersetzen. Ist beides nicht möglich (weil damit z. B. ein unverhältnismäßig großer zeitlicher Aufwand oder zu hohe Kosten für den Verkäufer verbunden wären), können Sie eine Erstattung der Kosten verlangen.
Dies hängt davon ab, auf welche der beiden Produktgarantien
Sie sich berufen möchten: die gesetzliche Garantie oder die gewerbliche Garantie.
Die gesetzliche Garantie ist für den Verkäufer verbindlich. Sie gilt zwei Jahre lang und für alle in der EU gekauften Produkte.
Der Verkäufer oder der Hersteller kann Ihnen zusätzlich eine gewerbliche Garantie gewähren, deren allgemeine Bedingungen in Ihrem Vertrag erläutert sind; die Bedingungen der gewerblichen Herstellergarantie bieten Ihnen möglicherweise mehr Vorteile als die gesetzliche Garantie. Die gewerbliche Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Zwei-Jahres-Garantie. Wenn Ihnen beim Kauf eines Produkts eine gewerbliche Garantie von einem Jahr gewährt wird, können Sie sich trotzdem auf die gesetzliche Zwei-Jahres-Garantie berufen, um mehr als ein Jahr aber höchstens zwei Jahre nach dem Kauf Ihr Recht beim Verkäufer einzufordern.
Wenn Sie im Internet einkaufen, haben Sie dieselben Rechte wie beim Einkauf in einem Ladengeschäft. Das heißt
Prüfen Sie die allgemeinen Bedingungen und die Rückgaberichtlinien, die auf dem Internetauftritt des Verkäufers angegeben sind. Kontaktieren Sie den Verkäufer, erklären Sie ihm das Problem und fragen Sie ihn nach einer Lösung. Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten und der Verkäufer in der EU ansässig ist, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum
English in Ihrem Land wenden.
Nach EU-Recht gilt für neue Waren, die von einem gewerblichen Händler mit Sitz in der EU gekauft wurden, eine Zwei-Jahres-Garantie
. Innerhalb dieser zwei Jahre haftet der Verkäufer für sämtliche Produktmängel, d. h. es muss Ihnen möglich sein, Ihr Sofa normal zu nutzen, ohne dass dadurch Mängel entstehen.
Leder ist allerdings ein empfindliches Material, das durch den Kontakt mit Schweiß oder bei der Reinigung mit ungeeigneten Produkten leicht beschädigt werden kann. In einem solchen Fall muss der Verkäufer Sie beim Kauf darüber aufklären, ob das Produkt eine spezielle Pflege oder Behandlung erfordert.
Ihr Verkäufer stützt sich hier auf die gewerbliche Herstellergarantie des Computers. Diese besteht unabhängig von der gesetzlichen Garantie, die für den Verkäufer verbindlich und zwei Jahre lang gültig ist.
Wenn der Verkäufer zustimmt, dass Ihr Computer defekt ist, muss er ihn kostenlos reparieren oder ersetzen. Es ist seine Aufgabe, die Angelegenheit mit dem Hersteller zu klären.
Die Zwei-Jahres-Garantie beginnt an dem Tag, an dem Sie die Ware in Empfang nehmen. Wenn Sie die Ware in einem Ladengeschäft kaufen und beim Verlassen des Geschäfts direkt mitnehmen, beginnt die Garantiefrist an diesem Tag. Wenn Sie die Ware bereits bezahlt haben, sie aber erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert wird, beginnt die Zweijahresfrist ab dem Tag der Lieferung.
Aus diesem Grund sollten Sie Rechnungsbelege und Lieferscheine stets aufbewahren.
NEIN - Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, auf seinem Internetauftritt folgende grundlegende Informationen zu veröffentlichen, damit Sie ihn bei Problemen kontaktieren können: Name des Unternehmens, Registrierungsnummer, Anschrift (nicht nur ein Postfach), E-Mail-Adresse und Telefonnummer.