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Unvorhergesehene medizinische Behandlung

Letzter Stand: 12/2011

Arztbesuch im Ausland

Tragen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte bei sich

Wenn Sie auf Ihrer Reise in einem anderen EU-Land krank werden und einen Arzt benötigen, brauchen Sie deshalb Ihren Urlaub nicht frühzeitig zu beenden. Suchen Sie einen Arzt vor Ort auf und nehmen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit.

Bedenken Sie, dass sich die Kranken- und Sozialversicherungssysteme in der EU von Land zu Land unterscheiden. In einigen Ländern wird der Arzt sein Honorar für die Behandlung an Ort und Stelle von Ihnen verlangen, woanders ist eine Bezahlung mit Bargeld nicht üblich. In einigen Ländern dürfen Sie sich Ihren behandelnden Arzt selbst aussuchen, in anderen werden Ihnen die Kosten nur erstattet, wenn Sie einen Arzt aufsuchen, der an das öffentliche Gesundheitssystem angeschlossen ist.

Vergewissern Sie sich, dass der Arzt, den Sie aufsuchen, an das gesetzliche Gesundheitssystem angeschlossen ist. Eine private medizinische Behandlung ist durch die Europäische Krankenversicherungskarte nicht abgedeckt.

Fallbeispiel

Versichern Sie sich, dass Ihre Behandlung im Rahmen des örtlichen öffentlichen Gesundheitssystems erfolgt

Ewa hat ein gebrochenes Bein und unternimmt eine Geschäftsreise in ein anderes EU-Land. Als Schmerzen in ihrem Bein auftreten, sucht sie dort einen Arzt auf. Nach der Reise bekommt sie eine Rechnung für die Behandlung zugeschickt, die von ihrer nationalen Krankenversicherung nicht übernommen wird. Der Grund: Sie wurde von dem Arzt als Privatpatientin behandelt.                                                                                                              

Wenn Sie sich medizinisch behandeln lassen, gelten für Sie dieselben Bedingungen wie für die Einwohner des Landes, in dem Sie sich aufhalten. Es ist ratsam, die Europäische Krankenversicherungskarte bei Auslandsreisen stets bei sich zu tragen - sie erleichtert die Erstattung der Behandlungskosten nach der Reise.

Es gibt deutliche Unterschiede zwischen der Abwicklung einer unvorhergesehenen medizinischen Behandlung (wenn Sie also im Ausland krank werden) und einer geplanten medizinischen Behandlung. Wenn Sie eine geplante medizinische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie vorab die Genehmigung Ihrer Krankenversicherung einholen, um sicherzustellen, dass die Kosten erstattet werden.

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Footnote

In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen

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