Eigentumsübertragung
Letzter Stand 07/2011
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Die Entscheidung, eine geschäftliche Tätigkeit einzustellen, bedeutet nicht notwendigerweise das Ende für das Unternehmen. Durch die Eigentumsübertragung eines Unternehmens wird dafür gesorgt, dass Marktpräsenz, Qualifikationen und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Jährlich werden in Europa rund 450 000 Unternehmen übertragen. Laut Schätzungen wird ein Drittel dieser Unternehmen dennoch nicht weitergeführt, was einen Verlust von rund 600 000 Arbeitsplätzen zur Folge hat.
Außerdem wird davon ausgegangen, dass ein Drittel der europäischen Unternehmenseigentümer – von etwa 690 000 Unternehmen, die 2,8 Millionen Arbeitsplätze stellen – in den kommenden Jahren in den Ruhestand treten.
Zahlreiche florierende Unternehmen laufen Gefahr, nicht übernommen zu werden, wenn ihre Eigentümer nicht rechtzeitig geeignete Vorkehrungen für den Rückzug aus dem Unternehmen treffen und die mit der Eigentumsübertragung verbundenen Probleme lösen.
Die Vorbereitung einer Übertragung ist ein äußerst komplexer Prozess. Sehr häufig verfügen die Eigentümer weder über das Wissen noch über die Erfahrung, die für den Umgang mit den Rechtsvorschriften, den steuerlichen Bestimmungen und den Verwaltungsformalitäten nötig sind. Viele schrecken davor zurück, ihr Unternehmen in andere Hände zu geben.
Die Europäische Kommission hat den Behörden der EU-Mitgliedstaaten zahlreiche Maßnahmen empfohlen, um die Voraussetzungen für Eigentumsübertragungen zu erleichtern.
In ihrer Mitteilung „Überprüfung des Small Business Act“ hat die Kommission die EU-Länder dazu aufgerufen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Entwicklung nutzerfreundlicher und gängigen Standards entsprechender Marktplätze und Datenbanken für zu übertragende Unternehmen;
- Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zahl der erfolgreichen Übernehmensübertragungen, unter anderem mit Kampagnen zur Aufklärung über die Notwendigkeit einer frühzeitigen Vorbereitung von Unternehmensübertragungen.
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Überprüfung des „Small Business Act“






















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Sicherstellung des Zugangs zu Finanzmitteln
Eine Eigentumsübertragung erfordert mehr Kapital als eine Existenzgründung. Für Unternehmensgründungen gedachte Fazilitäten, Darlehen und Bürgschaften sollten auch bei der Übernahme bestehender Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Eigentümer sollten besser über Mezzanine-Kapital (Mischung aus Krediten und Eigenkapital) informiert sein, das sich gerade für Unternehmensübertragungen besonders eignet.
Sensibilisierung und Mentoring
Es könnten mehr Unternehmen von Eigentümern, die in Ruhestand treten, an Dritte übertragen werden, wenn die Eigentümer im Vorfeld geeignete Vorkehrungen träfen.
Angesichts der Komplexität dieser Transaktionen ist praktische Hilfe über den gesamten Prozess von großer Bedeutung.
Die nationalen Behörden sollten außerdem Mentoring-Programme aktiv fördern und unterstützen, die z. B. von Handels- und Handwerkskammern oder ähnlichen Einrichtungen angeboten werden.
Schaffung transparenter Märkte für Unternehmensübertragungen
Mögliche Verkäufer sollten bei der Suche nach potenziellen Käufern durch transparente Dienste unterstützt werden. Gefragt sind nicht nur bloße Datenbanken mit Listen von verfügbaren Unternehmen, sondern auch ein umfassender Vermittlungsdienst, um reibungslose und partnerschaftlich orientierte Übertragungen zu gewährleisten.
Übertragungsfreundliche Gestaltung der Steuersysteme
Anreize für Unternehmensübertragungen können unterschiedliche Formen annehmen:
- Steuerbefreiung der Erträge aus dem Verkauf eines Unternehmens (insbesondere dann, wenn der Gewinn in ein anderes Unternehmen reinvestiert oder als Altersvorsorge des Unternehmenseigentümers verwendet wird);
- Reform von Erbschafts - und Schenkungssteuern (für Übertragungen innerhalb der Familie);
- Steuerbefreiung für Investitionen durch die Arbeitnehmer des Unternehmens (bei Übernahme des Unternehmens durch die Belegschaft).
Aus einer Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 ging hervor, dass weniger als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten die diesbezüglichen Empfehlungen der Kommission aus dem Jahr 1994 umgesetzt hatte. Alle Mitgliedstaaten müssen noch mehr tun, um Unternehmensübertragungen zu erleichtern.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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