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Geschäftsaufgabe

Ein Unternehmer kann sich aus verschiedenen Gründen entschließen, seine Geschäftstätigkeit einzustellen:

  • Ruhestand -­­ eine Unternehmensübertragung ist komplex und muss langfristig vor dem Eintritt in den Ruhestand geplant werden. Wenn das Unternehmen jedoch über eine starke Marktpräsenz verfügt, sollte der Eigner über die Übergabe nachdenken, denn so lässt sich bewahren, was das Unternehmen erreicht hat, so dass insbesondere Fachwissen und Arbeitsplätze erhalten bleiben.                  
  • Freiwillige Schließung   - wenn ein Unternehmer beschlossen hat, sein Unternehmen zu schließen, muss er dabei die einschlägigen innerstaatlichen Verfahren befolgen.                  
  • Konkurs - manchmal sind Unternehmen gezwungen, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen. Dies kann daran liegen, dass sie nicht in der Lage sind, mit dem ständigen Wandel mitzuhalten, der untrennbar zum Geschäftsleben gehört und durch verschärften weltweiten Wettbewerb, neue Produkte auf dem Markt und neue Technologien gekennzeichnet ist. Das Scheitern kann aber auch durch unvorhergesehene Ereignisse wie den Ausfall eines wichtigen Kunden verursacht worden sein.                  

Um die Verluste für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, ist frühes Handeln wichtig - entweder durch Planung einer Rettungsstrategie oder den Beschluss zur Geschäftsaufgabe.

Ein erlittener Konkurs sollte rechtschaffene Unternehmer nicht davon abhalten, einen Neustart zu wagen. Viele vormals gescheiterte Unternehmer lernen aus ihren Fehlern und ihre neu gegründeten Unternehmen sind oft erfolgreicher als andere.