The EU interpreting services will be organising an accreditation test for conference interpreters with DA as an A-language. The simultaneous tests will be held on 17 April 2023, the consecutive tests on 26 June 2023.
Both consecutive and simultaneous tests will take place in remote, via a remote testing platform. In particular, all eligible candidates will first be invited to record their simultaneous accreditation tests via an on-line selection tool; only if they succeed in the simultaneous part, candidates will be invited to sit the consecutive tests.
Candidates to the accreditation test will need to comply with the eligibility criteria as set out below:
- BA in Conference Interpretation (4 years)
or - MA in Conference Interpretation
or - BA in any subject and
a Post-graduate diploma in Conference Interpretation of at least one academic year of full-time study
or
at least one year of professional experience (documented evidence of at least 100 days worked) as a conference interpreter at the level required for international meetings (experience as a court interpreter, liaison interpreter, public service interpreter or company interpreter does not count) - Have a language combination that is in line with the required accreditation profiles:
- A+B B=EN/FR/DE
- A+CC C1=EN/FR/DE
- Have not failed an accreditation test three times (failure to attend without a justified reason counts as a fail). Except if the interest of the services so requires, before a fourth (and each subsequent) application can be accepted, a waiting period of five test years shall apply.
Deadline for applications is 07/02/2023 12:00 CET
The EU Interpreting Services will be organising an accreditation test for conference interpreters with Albanian (SQ) as an A-language.
The test will be structured in two parts: the simultaneous tests will be held on 17 April 2023, the consecutive tests on 23 and 26 June 2023.
All tests will take place in remote, via a remote testing platform.
In particular, all eligible candidates will first be invited to record their simultaneous accreditation tests via an on-line selection tool; only if they succeed in the simultaneous part, candidates will be invited to sit the consecutive tests.
To be eligible for the test, you must:
- have completed a recognised four-year full-time undergraduate course in conference interpreting and obtained the relevant diploma or
- hold a recognised Master’s degree in conference interpreting or
- hold a recognised university degree in any subject awarded after 3 years of full-time undergraduate study and
either- you have at least one year’s professional experience as a conference interpreter (experience as a court interpreter, liaison interpreter or company interpreter cannot be taken into account), acquired after award of the university degree, and can provide clear documentary evidence of the total number of days worked
- you have successfully completed a postgraduate conference interpreting training programme (other than a Master's degree), of at least one academic year of full study, for which a certificate or other documentary proof can be submitted.
-
be able to interpret in both consecutive and simultaneous in one of the following language combinations:
AB: A=SQ, B= EN/FR/DE/IT/ES
ACC: A=SQ, C=EN/FR/DE/IT/ES + another EU language.
Additional active or passive languages will be considered an asset.
For languages not covered by a diploma, some evidence of how the language knowledge was acquired should be submitted (such as certificates or a personal statement).
The deadline for submitting your on-line application and for uploading the supporting documents is 07/02/2023 12:00 CET. All applications will be examined by an inter-institutional Screening Committee to check whether all selection criteria are met.
Selected candidates will be informed in due time.
If you think you are eligible for the test, please refer for further details and the corresponding application form to the following webpage: https://europa.eu/interpretation/freelance_en.html
Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union verfügen jeweils über einen eigenen Dolmetschdienst. Freelance-Dolmetscher/innen werden jedoch gemeinsam ausgewählt.
Die freiberuflichen Dolmetscher/innen arbeiten regelmäßig mit den fest angestellten Dolmetscherinnen und Dolmetschern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Gerichtshofs zusammen. Gedolmetscht wird in den 24 EU-Amtssprachen, gelegentlich auch in anderen Sprachen. Die Frage der Staatsangehörigkeit spielt bei Freiberuflern keine Rolle.
Voraussetzung für die Mitarbeit als freiberufliche/r Dolmetscher/in ist das Bestehen eines Akkreditierungstests. Alle Informationen zu den einzelnen Schritten des Testverfahrens finden Sie hier. Termine für künftige Akkreditierungstests entnehmen Sie bitte dem Kalender.
1. Bewerbungsvoraussetzungen
Der Weg zum Erfolg:
Bachelor „Konferenzdolmetschen“ (4 Jahre)
oderMaster „Konferenzdolmetschen“
oderBachelor in einer beliebigen Fachrichtung und
Abschluss eines postgradualen Studiums in Konferenzdolmetschen (mindestens ein Studienjahr in Vollzeit)
oder
mindestens ein Jahr Berufserfahrung (nachzuweisen sind mindestens 100 Arbeitstage) als Konferenzdolmetscher/in auf dem für internationale Sitzungen erforderlichen Niveau (Erfahrung als Gerichts-, Verhandlungs-, Behörden- oder Unternehmensdolmetscher/in wird nicht berücksichtigt).-
Eine Sprachenkombination, die den erforderlichen Akkreditierungsprofilen entspricht.
Diese Sprachenprofile sind derzeit bei den EU-Dolmetschdiensten gefragt. Die Lage kann sich allerdings je nach den aktuellen Erfordernissen ändern.
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Höchstens zweimaliges Nichtbestehen eines Akkreditierungstests (Nichterscheinen ohne triftigen Grund gilt als durchgefallen). Sofern das dienstliche Interesse nichts anderes erfordert, gilt eine Wartezeit von fünf Testjahren, bevor ein vierter (und jeder weitere) Antrag akzeptiert werden kann.
2. Kalender
Wann die Tests angesetzt werden, richtet sich nach dem Bedarf der beteiligten EU-Organe. Ein vorläufiger Zeitplan für die Akkreditierungstests wird jedes Jahr veröffentlicht. Änderungen sind möglich.
3. Akkreditierungstest
Wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden Sie zum Akkreditierungstest eingeladen.
Beim Akkreditierungstest werden für jede der zu prüfenden Sprachen folgende Tests durchgeführt:
Konsekutives Dolmetschen einer Rede (± 6 Minuten)
Simultanes Dolmetschen einer Rede (10-12 Minuten)
Die Tests erfolgen aus Ihren Passivsprachen in Ihre Aktivsprache und/oder retour‚ wobei der Zulassungsausschuss die geprüften Sprachen aus Ihrer angegebenen Sprachenkombination entsprechend den für die Akkreditierung erforderlichen Sprachprofile auswählt. Im Testjahr 2022-2023 wird sowohl konsekutiv als auch simultan über eine Online-Testplattform geprüft.
Zunächst werden Ihre Simultan-Verdolmetschungen für alle geprüften Sprachen aufgezeichnet. Wer bestanden hat, wird zum/zu den Simultan-Test/s eingeladen.
Ein interinstitutioneller Prüfungsausschuss bewertet Ihre Leistungen anhand der Beurteilungskriterien Sie erhalten das Ergebnis schriftlich, mit Angabe Ihrer Leistung bei jedem einzelnen Bewertungskriterium.
4. Aufnahme in die gemeinsame Datenbank
Bewerber/innen, die den Akkreditierungstest bestanden haben, werden in die gemeinsame Datenbank der Vertrags-Konferenzdolmetscher (ACI) aufgenommen und können von den drei Dolmetschdiensten der EU eingestellt werden.
Mit der Aufnahme in die gemeinsame Datenbank ist allerdings keine Einstellungsgarantie verbunden.
5. Bewerbung
Nachdem Sie nun alles über die einzelnen Schritte wissen, können Sie die Online-Bewerbung ausfüllen.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Ihren Lebenslauf
Abschlusszeugnisse und/oder Diplome, aus denen Ihre Qualifikationen in den einzelnen Dolmetschkomponenten hervorgehen
falls zutreffend, den Nachweis der erforderlichen Erfahrung im Konferenzdolmetschen (Erfahrung als Gerichts-, Verhandlungs-, Behörden- oder Unternehmensdolmetscher/in wird nicht berücksichtigt)
bei Sprachen, für die Sie kein Abschlusszeugnis oder Diplom haben, ist auf andere Art nachzuweisen, wie die Sprachkenntnisse erworben wurden (z. B. in Form von Bescheinigungen oder einer persönlichen Erklärung)
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung.
Sie können sich jederzeit bewerben. Wir empfehlen Ihnen jedoch einen Blick auf die Fristen für die jeweilige A-Sprache im vorläufigen Testkalender. Alle erforderlichen Unterlagen sind innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist einzureichen.
Häufig gestellte Fragen
Wer als verbeamtete/r Dolmetscher/in für die EU arbeiten möchte, muss ein Auswahlverfahren bestehen. Auf der EPSO-Website EU Careers finden Sie weitere Informationen zu allgemeinen Auswahlverfahren.
Nähere Informationen sind über die EPSO-Website EU Careers sowie bei den drei Übersetzungsdiensten der EU erhältlich.
Europäisches Parlament – Generaldirektion Übersetzung
Europäische Kommission – Generaldirektion Übersetzung
Gerichtshof der Europäischen Union – Generaldirektion Multilingualismus
Sie müssen Ihre Erfahrung als Konferenzdolmetscher/in sowohl für die Simultan- als auch für die Konsekutivverdolmetschung auf dem für internationale Sitzungen erforderlichen Niveau von insgesamt zumindest 100 Tagen nachweisen.
Zulässige Nachweise über Ihre Berufserfahrung sind u. a.:
Fotokopien von Verträgen
Bescheinigungen Ihrer Arbeitgeber unter Angabe der Anzahl der Tage und der Art von Tagungen (aufgeschlüsselt nach der Anzahl von Tagen für Konferenz- bzw. Simultandolmetschen)
Referenzschreiben unter Angabe der Anzahl der Tage und der Art von Tagungen
Fotokopien von Rechnungen, aus denen die Art Ihrer Tätigkeit hervorgeht
Erfahrung als Gerichts-, Verhandlungs-, Behörden- oder Unternehmensdolmetscher/in wird nicht berücksichtigt. Es reicht nicht, Berufserfahrung lediglich im Lebenslauf aufzuführen. Alle erforderlichen Nachweise sollten bei Bewerbungsschluss vorliegen (siehe Kalender).
Dolmetscher/innen mit Serbisch, Bosnisch oder Montenegrinisch als A-Sprache erhalten eine interinstitutionelle Akkreditierung nur auf der Grundlage eines interinstitutionellen Tests.
Der Status der Dolmetscher/innen, die sich bereits auf der Liste befinden, bleibt unverändert. Änderungen hinsichtlich der Aktiv- oder Passivsprachen werden nach Maßgabe geltender Regeln vorgenommen. Kroatisch, Serbisch, Bosnisch und Montenegrinisch als zusätzliche C-Sprachen kommen im Einzelfall auf der Grundlage von Nachweisen in Betracht, sofern die Bewerberin/der Bewerber bereits eine dieser Sprachen in ihrer/seiner Sprachenkombination hat. Etwaige Fragen hierzu senden Sie uns bitte per E-Mail.
Nein, Sie können nur mit einer einzigen A-Sprache registriert sein. Wenn Sie sich bereits beworben haben, können Sie Ihre A-Sprache ändern, indem Sie uns per E-Mail benachrichtigen.
Sobald Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung.
Der Zulassungsausschuss prüft Ihre Bewerbung und entscheidet, ob die eingereichten Unterlagen ausreichen. Sie können jederzeit Ihre Bewerbung bearbeiten oder weitere Unterlagen hochladen. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt jedoch nur die Unterlagen, die innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist hochgeladen wurden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass
die hochgeladene Datei aussagekräftig ist
Ihre Sprachenkombination auf einem amtlichen Dokument vermerkt ist (falls sie nicht auf dem Abschlusszeugnis erscheint, empfehlen wir Ihnen, einen Diplomzusatz beizufügen)
ihre Dolmetsch-Befähigungsnachweise in der Datei enthalten sind
Kenntnisse und Kompetenzniveau in Sprachen, für die Sie nicht über ein Abschlusszeugnis verfügen, hinreichend dokumentiert werden (z. B. durch Bescheinigungen oder persönliche Erklärungen)
Wenn Sie im letzten Studienjahr sind, Ihr Abschlusszeugnis in Konferenzdolmetschen aber noch nicht erhalten haben, laden Sie bitte eine amtliche Bescheinigung Ihrer Hochschule hoch, aus der hervorgeht, dass Sie die Dolmetsch-Abschlussprüfungen bestanden haben.
Wenn Sie Ihre Dolmetsch-Prüfungen noch ablegen müssen, ist eine Zulassungsbescheinigung oder einen Nachweis darüber, dass Sie Ihr Studium fast abgeschlossen haben, einzureichen. Mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstag müssen Sie eine offizielle Bescheinigung Ihrer Hochschule hochladen, aus der hervorgeht, dass Sie die Dolmetsch-Abschlussprüfung bestanden haben.
Nach bestandenem Akkreditierungstest erfolgt die Akkreditierung erst, wenn Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses eingereicht haben.
Wenn Ihre Bewerbung formal zulässig ist, schickt das bei der Europäischen Kommission angesiedelte interinstitutionelle Prüfungsamt alle Informationen zu Ihrer Einladung zum Akkreditierungstest an Ihr Online-Konto. Schauen Sie daher bitte regelmäßig nach.
Darin erfahren Sie, was von Ihnen erwartet wird. Vor dem Simultanteil werden Sie zu einem Probelauf eingeladen. Dieser Probelauf ist Pflicht. So können Sie sich mit dem Tool vertraut machen und prüfen, ob Sie den technischen Anforderungen gewachsen sind.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, auch Ihr E-Mail-Konto auf wichtige Mitteilungen zu prüfen und dafür zu sorgen, dass die Adresse csi-tests@ec.europa.eu nicht als Spam behandelt wird.
Alle Tests werden über eine Online-Testplattform durchgeführt. Zunächst werden Ihre Simultan-Verdolmetschungen für alle geprüften Sprachen aufgezeichnet. Wer bestanden hat, wird zum/zu den Simultan-Test/s eingeladen. Wer zu den Konsekutiv-Tests eingeladen wird, erhält eine E-Mail des Europäischen Parlaments. Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse LINC.accr-tests@europarl.europa.eu nicht als Spam behandelt wird.
Jeder nicht bestandene Teilbereich führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Je nach Ergebnis der Beratungen kann der Prüfungsausschuss daher beschließen, die Bewertung nach der ersten Prüfung einzustellen. Das gilt sowohl für den Simultan- als auch für den Konsekutiv-Teil.
Wenn Sie einen Teil der erforderlichen Konsekutiv-Tests nicht bestehen, haben Ihre bestandenen Simultan- und Konsekutiv-Teilprüfungen für eine „Nachprüfung“ weiterhin Bestand. Diese „Nachprüfung“ findet im selben Testjahr oder in derselben Testrunde statt. So können Sie die nicht bestandene/n Konsekutiv-Teilprüfung/en in einem neuen Anlauf noch einmal ablegen. Die Ergebnisse sind nur während des laufenden Testjahres gültig und können nicht übertragen werden. Die Nachprüfungen werden vom Europäischen Parlament organisiert.
Wenn Sie beim Simultan-Teil scheitern - und ansonsten nach dem Konsekutiv-Teil - erhalten Sie die Ergebnisse in schriftlicher Form mit einem Feedback, damit Sie sehen, wie Sie bei den einzelnen Bewertungskriterien abgeschnitten haben.
Die Modalitäten für Nicht-EU-Sprachen können hiervon abweichen.
Der Zulassungsausschuss wählt aus den von Ihnen in Ihrer Bewerbung angegebenen Sprachen die zu prüfenden Sprachen aus. An dieser Entscheidung kann nichts geändert werden. Aus organisatorischen Gründen wird die Reihenfolge der zu prüfenden Sprachen im Vorfeld festgelegt und kann nicht geändert werden kann.
Bitte geben Sie Ihre Behinderung auf dem Formular in der Online-Bewerbung an und teilen Sie uns mit, ob Sie eine besondere Hilfestellung oder Ausstattung entweder für den Konsekutiv- oder den Simultandolmetschtest benötigen.
Wir werden uns nach Kräften darum bemühen, dass Sie bei Wahrung der Parität aller Bewerber/innen unter den bestmöglichen Bedingungen getestet werden.
Den Prüfungsausschüssen gehören eigens hierfür geschulte Dolmetscher/innen der drei Dolmetschdienste der EU-Organe (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Gerichtshof der Europäischen Union) an. Je nach der zu prüfenden Sprachenkombination kann der Prüfungsausschuss durch Beisitzer (Dolmetsch-Kolleginnen/-kollegen) unterstützt werden.
Sie können über das im Online-Konto verfügbare Formular einen Antrag auf Überprüfung einreichen. Ein solcher Antrag ist zu begründen und innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum (einschließlich), an dem Ihnen das Schreiben mit der Entscheidung des Zulassungsausschusses oder des Prüfungsausschusses online übermittelt wird, zu stellen.
Die Bewertung der Relevanz Ihrer Qualifikationen oder Ihrer Berufserfahrung oder der Qualität Ihrer Leistungen während der Prüfung können Sie nicht anfechten. Da es sich bei dieser Bewertung um ein Werturteil handelt, wird ein auf dieser Grundlage gestellter Überprüfungsantrag nicht zum Erfolg führen.
Bloße Ersuchen um zusätzliches Feedback werden nicht als Antrag auf Überprüfung behandelt; sie werden abgelehnt. Die Prüfungsausschüsse geben kein weiteres Feedback ab.
Sämtlicher Schriftwechsel in diesem Zusammenhang ist an das Prüfungsamt zu richten; bitte nehmen Sie keinen direkten, individuellen Kontakt zu den Mitgliedern des Zulassungsausschusses oder des Prüfungsausschusses auf.
Ja, Sie können sich erneut für einen Test bewerben, sofern Sie höchstens zweimal einen Akkreditierungstest nicht bestanden haben (Nichterscheinen ohne triftigen Grund gilt als durchgefallen). Sofern das dienstliche Interesse nichts anderes erfordert, gilt eine Wartezeit von fünf Testjahren, bevor ein vierter (und jeder weitere) Antrag akzeptiert werden kann.
Wenn Sie alle Dolmetschkomponenten Ihres Tests bestanden haben und alle administrativen Bedingungen erfüllen, werden Sie in die Liste der bei den EU-Organen akkreditierten Vertrags-Dolmetscher/innen (ACI) aufgenommen. Je nach Bedarf bei den einzelnen Organen werden akkreditierten ACI Verträge angeboten. Mit der Aufnahme in die Liste der akkreditierten Dolmetscher/innen ist allerdings keine Beschäftigungsgarantie verbunden.
Nein. Eine Festanstellung als Beamtin/Beamter ist ausschließlich über ein Auswahlverfahren möglich.
Die EU-Organe bieten eine Vielzahl von Ressourcen zum Trainieren Ihrer Dolmetschfähigkeiten.
Bei allgemeinen Fragen: csi-tests@ec.europa.eu
Bei Fragen zu Konsekutiv-Tests: LINC.accr-tests@europarl.europa.eu
Nützliche Unterlagen
Unterlagen zu rechtlichen und finanziellen Fragen
Maßgeblich ist die französische Sprachfassung, da diese von allen Parteien unterzeichnet wurde.
Durchführungsmodalitäten für verschiedene Bestimmungen der Übereinkunft
Datenschutzerklärung über den Umgang mit den personenbezogenen Daten von Bewerbern/innen
Datenschutzerklärung über den Umgang mit den personenbezogenen Daten von ACI
ACI-Status auf der gemeinsamen Liste
Nützliche Links
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Das Europäische Parlament in den sozialen Medien
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Die Europäische Kommission in den sozialen Medien
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Gerichtshof der Europäischen Union