Dolmetschen 16/01/2023

Mitarbeit als freiberufliche/r Dolmetscher/in



Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union verfügen jeweils über einen eigenen Dolmetschdienst. Freelance-Dolmetscher/innen werden jedoch gemeinsam ausgewählt.

Die freiberuflichen Dolmetscher/innen arbeiten regelmäßig mit den fest angestellten Dolmetscherinnen und Dolmetschern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Gerichtshofs zusammen. Gedolmetscht wird in den 24 EU-Amtssprachen, gelegentlich auch in anderen Sprachen. Die Frage der Staatsangehörigkeit spielt bei Freiberuflern keine Rolle.

Voraussetzung für die Mitarbeit als freiberufliche/r Dolmetscher/in ist das Bestehen eines Akkreditierungstests. Alle Informationen zu den einzelnen Schritten des Testverfahrens finden Sie hier. Termine für künftige Akkreditierungstests entnehmen Sie bitte dem Kalender.

1. Bewerbungsvoraussetzungen

Der Weg zum Erfolg:

  • Bachelor „Konferenzdolmetschen“ (4 Jahre)
    oder

  • Master „Konferenzdolmetschen“
    oder

  • Bachelor in einer beliebigen Fachrichtung und
    Abschluss eines postgradualen Studiums in Konferenzdolmetschen (mindestens ein Studienjahr in Vollzeit)
    oder
    mindestens ein Jahr Berufserfahrung (nachzuweisen sind mindestens 100 Arbeitstage) als Konferenzdolmetscher/in auf dem für internationale Sitzungen erforderlichen Niveau (Erfahrung als Gerichts-, Verhandlungs-, Behörden- oder Unternehmensdolmetscher/in wird nicht berücksichtigt).

  • Eine Sprachenkombination, die den erforderlichen Akkreditierungsprofilen entspricht.

    Diese Sprachenprofile sind derzeit bei den EU-Dolmetschdiensten gefragt. Die Lage kann sich allerdings je nach den aktuellen Erfordernissen ändern.

  • Höchstens zweimaliges Nichtbestehen eines Akkreditierungstests (Nichterscheinen ohne triftigen Grund gilt als durchgefallen). Sofern das dienstliche Interesse nichts anderes erfordert, gilt eine Wartezeit von fünf Testjahren, bevor ein vierter (und jeder weitere) Antrag akzeptiert werden kann.

2. Kalender

Wann die Tests angesetzt werden, richtet sich nach dem Bedarf der beteiligten EU-Organe. Ein vorläufiger Zeitplan für die Akkreditierungstests wird jedes Jahr veröffentlicht. Änderungen sind möglich.

3. Akkreditierungstest

Wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden Sie zum Akkreditierungstest eingeladen.

Beim Akkreditierungstest werden für jede der zu prüfenden Sprachen folgende Tests durchgeführt:

Die Tests erfolgen aus Ihren Passivsprachen in Ihre Aktivsprache und/oder retour‚ wobei der Zulassungsausschuss die geprüften Sprachen aus Ihrer angegebenen Sprachenkombination entsprechend den für die Akkreditierung erforderlichen Sprachprofile auswählt. Im Testjahr 2022-2023 wird sowohl konsekutiv als auch simultan über eine Online-Testplattform geprüft.

Zunächst werden Ihre Simultan-Verdolmetschungen für alle geprüften Sprachen aufgezeichnet. Wer bestanden hat, wird zum/zu den Simultan-Test/s eingeladen.

Ein interinstitutioneller Prüfungsausschuss bewertet Ihre Leistungen anhand der Beurteilungskriterien Sie erhalten das Ergebnis schriftlich, mit Angabe Ihrer Leistung bei jedem einzelnen Bewertungskriterium.

4. Aufnahme in die gemeinsame Datenbank

Bewerber/innen, die den Akkreditierungstest bestanden haben, werden in die gemeinsame Datenbank der Vertrags-Konferenzdolmetscher (ACI) aufgenommen und können von den drei Dolmetschdiensten der EU eingestellt werden.

Mit der Aufnahme in die gemeinsame Datenbank ist allerdings keine Einstellungsgarantie verbunden.

5. Bewerbung

Nachdem Sie nun alles über die einzelnen Schritte wissen, können Sie die Online-Bewerbung ausfüllen.

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Ihren Lebenslauf

  • Abschlusszeugnisse und/oder Diplome, aus denen Ihre Qualifikationen in den einzelnen Dolmetschkomponenten hervorgehen

  • falls zutreffend, den Nachweis der erforderlichen Erfahrung im Konferenzdolmetschen (Erfahrung als Gerichts-, Verhandlungs-, Behörden- oder Unternehmensdolmetscher/in wird nicht berücksichtigt)

  • bei Sprachen, für die Sie kein Abschlusszeugnis oder Diplom haben, ist auf andere Art nachzuweisen, wie die Sprachkenntnisse erworben wurden (z. B. in Form von Bescheinigungen oder einer persönlichen Erklärung)

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung.

Sie können sich jederzeit bewerben. Wir empfehlen Ihnen jedoch einen Blick auf die Fristen für die jeweilige A-Sprache im vorläufigen Testkalender. Alle erforderlichen Unterlagen sind innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist einzureichen.

Häufig gestellte Fragen

Nützliche Unterlagen

Unterlagen zu rechtlichen und finanziellen Fragen

Maßgeblich ist die französische Sprachfassung, da diese von allen Parteien unterzeichnet wurde.

ACI-Status auf der gemeinsamen Liste