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Budgetäre Aspekte des Vertragsablaufs
Der EGKS-Vertrag läuft am 23. Juli 2002 ab, und die Bereiche Kohle
und Stahl werden dem gemeinsamen Recht des Vertrages zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft unterstellt.
Bezüglich der Vermögensgegenstände der EGKS und ihrer
Verwaltung haben die Mitgliedstaaten vereinbart, dass das aktive und passive
Vermögen mit Ablauf des Vertrages auf die übrigen Gemeinschaften,
vertreten durch die Kommission, übergeht, und dass das Vermögen der
EGKS als "Vermögen der EGKS in Auflösung" bezeichnet wird.
Die Mitgliedstaaten haben ebenfalls festgelegt, dass jede Änderung
im Hinblick auf den Zweck, zu dem diese Mittel bereitgestellt worden sind,
einstimmig von ihnen beschlossen werden muss. Bezüglich der Organisation
und der Finanzierung von Forschungstätigkeiten haben die Mitgliedstaaten
Leitlinien festgelegt.
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