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  Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrages

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Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde am 18. April 1951 in Paris von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Der Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, trat am 23. Juli 1952 in Kraft und endet folglich am 23. Juli 2002.

Historisch gesehen bedeutet die EGKS die Verwirklichung der Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950, in der vorgeschlagen wurde, die gesamte Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen, und andere Länder zur Mitwirkung einzuladen. Dieses Portal informiert über den Ablauf der Geltungsdauer des Vertrages und beantwortet zahlreiche Fragen zu den institutionellen, politischen, finanziellen und budgetären Aspekten des Erlöschens der EGKS.

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