Die UN verpflichtet sich zur Inklusion
Um den Weg zur Inklusion rechtlich zu untermauern, haben über 100 Staaten die UN-Behindertenrechts-Konvention -das ist quasi ein gemeinsamer Vertrag- unterschrieben. Darin verpflichten sich die Regierungen dazu, Menschen mit Behinderung das Leben einfacher zu gestalten und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Besonderer Wert wird auf die Themen selbstbestimmtes Handeln, bessere Mobilität im öffentlichen Raum und Gleichberechtigung in den Bereichen Bildung und Arbeit gelegt. Es wird zum Beispiel aufgeführt, dass ein Mensch an seinen Fähigkeiten und individuellen Qualitäten gemessen werden sollte und nicht an seiner Beeinträchtigung. Die Vorschläge zur Verbesserung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe gehen bis ins Detail. So auch die Kritik, dass bei einer Wahl verlangt wird, man solle mit seiner eigenen Hand ein Kreuz auf dem Wahlzettel zeichnen.
Hier erklärt die Aktion Mensch die Konvention anschaulich und weist auf, wie man sich für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung engagieren und aktiv mitdiskutieren kann.
Veröffentlicht: Die, 14/05/2013 - 13:38
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