Arbeiten im öffentlichen Dienst im Ausland

Beamte im Ausland

Als Beamte im Ausland gelten:

  • Beamte in einem EU-Land, die zur Arbeit (in einer Botschaft, einem Konsulat oder einer anderen amtlichen Auslandseinrichtung) in ein anderes Land entsandt werden,
  • Personen, die als Beamte in einem Land tätig sind, jedoch aus privaten Gründen in einem anderen Land leben (ihren ständigen Wohnsitz haben).

Wenn Sie in Ihrem Gastland für eine örtliche öffentliche Einrichtung arbeiten, ohne die Staatsangehörigkeit des Landes zu besitzen, gelten Sie hingegen als Wanderarbeitnehmer/in.

Informieren Sie sich darüber,

Zugang zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, in einem anderen EU-Land zu arbeiten – auch im öffentlichen Sektor, also beispielsweise bei Unternehmen in staatlichem Besitz, bei staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen.

Die EU-Länder dürfen auch weiterhin bestimmte Funktionen ihren eigenen Staatsangehörigen vorbehalten, nämlich

  • die Ausübung hoheitlicher Befugnisse,
  • die Wahrnehmung allgemeiner staatlicher Interessen.

In der Regel betrifft dies Stellen im diplomatischen Dienst, bei den Streitkräften, der Polizei und den Sicherheitskräften, im Justizwesen und bei Steuerbehörden. Auch in diesen Bereichen müssen jedoch Positionen, in denen keine hoheitlichen Befugnisse ausgeübt werden, den Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Länder offenstehen. Dies gilt beispielsweise für Arbeitsplätze in der Verwaltung oder im technischen Dienst, die daher nicht den Staatsangehörigen des eigenen Landes vorbehalten werden dürfen.

Möglicherweise benötigen Sie eine offizielle Anerkennung Ihrer Qualifikationen in dem Land, in dem Sie öffentlichen Sektor arbeiten möchten.

In folgenden Punkten muss Ihr Gastland Ihre Berufserfahrung vollständig anerkennen, auch wenn Sie diese in einem anderen EU-Land gesammelt haben:

  • bei der Entscheidung darüber, für welche Stellen Sie geeignet sind, wenn Dienstalter oder Erfahrung Bestandteil der Auswahlkriterien sind,
  • bei der Festlegung der Höhe des Gehalts, der Besoldungsgruppe oder anderer Bedingungen.

Warnhinweis

Bei der Arbeitssuche vor Ort haben Sie als EU-Bürger/in denselben Anspruch auf Unterstützung durch die örtliche Arbeitsagentur wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes.

Fallbeispiel

Ihre Erfahrung in der EU zählt

Elisa aus Frankreich arbeitet in Frankreich zehn Jahre lang als Lehrerin, bevor sie nach Italien umzieht. Ihre für die Arbeit als Lehrerin notwendige Qualifikation wird in Italien anerkannt, die italienischen Behörden stufen sie jedoch als Anfängerin mit dem niedrigsten Dienstalter und der niedrigsten Gehaltsstufe ein.

Wenn in Italien Dienstalter und Gehalt von Lehrern nach Maßgabe der Berufserfahrung in Jahren festgelegt werden, muss Italien Elisas vergleichbare, in einem anderen Land erworbene Berufserfahrung in gleicher Weise anrechnen.

Siehe hierzu auch:

Anerkennung beruflicher Qualifikationen

Europass

EU-weite Stellenangebote

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 18/12/2023
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